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Internetrecht | 04.03.2015

Digital Single Market

Netzneutralität: Gleichbehandlung aller Daten im US-amerikanischen Netz

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Die US-Aufsichtsbehörde FCC hat die Netzneutralität festgeschrieben. In Europa ist die Frage hingegen noch nicht entschieden.

Die neuen Regeln der US-Behörde besagen, dass Internetanbieter alle Daten gleich behandeln müssen. Es dürfen keine Daten - auch nicht im mobilen Internet - gegen Bezahlung bevorzugt werden. Verboten ist danach jede bevorzugte Durchleitung von Daten. Die USA stufen damit den Zugang zum Internet als Teil der öffentlichen Grundversorgung ein.

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Deutschland diskutiert noch die Frage der Netzneutralität

In Deutschland und der EU ist die Frage der Netzneutralität hingegen noch umstritten. Auf Seiten der Internetprovider gibt es Überlegungen, Überholspuren für die Durchleitung bevorzugter Daten im Internet einzurichten. So warnt der deutsche Branchenverband Bitkom davor, zukünftige Entwicklungen zu gefährden, die eine Überholspur im Netz benötigen.

EU-Verordnung „Digital Single Market“

Auf EU-Ebene sind verbindliche Regelungen zur Netzneutralität in der Verordnung „Digital Single Market“ geplant - voraussichtlich aber nicht vor Ende 2015. Die Bundesregierung hat sich in einem Positionspapier im Dezember 2014 gründsätzlich für eine Netzneutralität ausgesprochen. Zugleich soll aber der rechtliche Rahmen für „Spezialdienste“ geprüft werden, die parallel zum offenen Internet angeboten werden könnten. Gedacht ist an Angebote wie Video-on-Demand-Services.

Wie sich die Bundesregierung solche Netzangebote bei gleichzeitiger Wahrung der Netzneutralität konkret vorstellt, geht aus dem Papier nicht hervor. Nach der Richtungsvorgabe aus den USA dürften Kritiker der Netzneutralität einen schweren Stand haben. Eine historische Entscheidung ist die US-Regelung allemal.

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