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Verkehrsrecht | 14.07.2016

Rotlicht­verstoß

OLG Bamberg: Rotlicht­verstoß wegen grü­ner Fußgänger­ampel ist kein Augenblicks­versagen

Kein Absehen von einem Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlicht­verstoß aufgrund von Verwechslung mit grüner Fußgänger­ampel

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Thomas Brunow (OLG Bamberg, Urteil vom 22.12.2015, Az. 3 SS OWi 1326/15)

Nach einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 22. Dezember 2015 (3 SS OWi 1326/15) begründet das Verwechseln der roten Licht­zeichen­anlage mit der grünen Fußgänger­ampel kein Absehen vom Fahrverbot.

Augenblicksversagen schützt nicht vor bußgeldrechtlichem Fahrverbot

Das OLG führt hierzu aus, dass mit dem gegen ein bußgeld­rechtliches Fahrverbot eingewandten Augenblicks­versagen begrifflich nur ein Versagen des Betroffenen umschrieben wird, das dadurch gekennzeichnet wird, dass der Handelnde für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum, nämlich nur für einen Augenblick lang die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Hieraus allerdings lässt sich nicht schon ein ausreichender Anlass ableiten, den Schuld­vorwurf herabzustufen, sofern alle sonstigen objektiven Merkmale einer grobe Pflicht­verletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 1. Alt. StVG vorliegen.

Für den Wegfall eines nach dieser Vorschrift verwirkten Fahrver­botes aufgrund eines Augenblicks­versagens wegen Nicht­beachtung einer mehr als eine Sekunde dauernden Rotphase ist regelmäßig kein Raum, wenn der qualifizierte Rotlicht­verstoß mit einer Verwechslung der bereits Grünlicht zeigenden und parallel zur beabsichtigten Fahrt­richtung stehenden Fußgänger­ampel begründet wird.

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Positive Beispiele gibt es jedoch selbstverständlich auch

So hatte das OLG Hamm (alte Entscheidung: DAR 99, 515) ein Augenblicks­versagen angenommen, in denen der Betroffenen bereits 3 Minuten vor einer roten Licht­zeichen­anlage wartete und schließlich irrig davon ausging, dass die Ampel defekt sei und deshalb dauerrot anzeigt.

Rotlichtverstoß Berlin

In Berlin werden jährlich ca. 15.000 Rotlicht­verstöße registriert, wobei hiervon rund 3.000 qualifizierte Rotlicht­verstöße (über eine Sekunde Rot – Fahrverbot) geahndet werden.

Die Polizei­statistik der Polizei Berlin zeigt offiziell die Bezirke, in denen es am häufigsten zu Unfällen kommt, weil rote Ampeln missachtet werden. Der Bezirk Mitte ist hierbei führend. Den zweiten Platz teilen sich die Bezirke Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Statistik der Berliner Polizei zeigt auch, dass insbesondere die Ahnung von Rotlicht­verstößen von Radfahrern stark zugenommen hat. Insbesondere im Bezirk Berlin Mitte wird durch eine starke Präsenz einer Fahrrad­staffel der Polizei überdurch­schnittlich intensiv kontrolliert.

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