wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 25.01.2016

Insolvenzverfahren

Photan Power AG ist zahlungsunfähig - Amtsgericht Aachen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren - Anwalt rät zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen

Nach dem Insolvenzantrag können Anleger nicht mehr mit Zinszahlungen sondern mit finanziellen Verlusten rechnen

Die Photon Power AG ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Aachen hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 22. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 92 IN 299/15).

Unternehmen bot drei verschiedene Mittelstandsanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten an

Die Photon Power AG bot Anlegern drei verschiedene Mittelstandsanleihen mit Laufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren sowie einer Verzinsung zwischen 3 und 7,4 Prozent an (WKN A1E8J1, WKN A1E8J2 und WKN A1E8J3). Nach dem Insolvenzantrag können die Anleihe-Gläubiger nicht mit Zinszahlungen rechnen, sondern müssen finanzielle Verluste befürchten. Zunächst müssen die Anleger nun abwarten, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird und dann ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger weitere rechtliche Schritte prüfen lassen

Mit welcher Insolvenzquote die Anleger dann rechnen können, ist maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. In aller Regel ist aber nicht davon auszugehen, dass ausreichend Masse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig bedienen zu können. Die Anleger müssen sich im Insolvenzverfahren also auf finanzielle Verluste einstellen. Allerdings können sie unabhängig vom Insolvenzverfahren auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen, um die zu erwartenden finanziellen Verluste zu minimieren.

Rechtliche Stellungnahme der Münchener Kanzlei Kreutzer:

Insbesondere können die Anleger die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Dazu muss festgestellt werden, gegen wen sich die Ansprüche richten können. Sollten beispielsweise Prospektfehler vorliegen, d.h. die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig, falsch oder auch nur irreführend sein, können sich die Forderungen gegen die Prospektverantwortlichen richten. In Betracht kommen darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler. In den Anlageberatungsgesprächen hätten nicht nur die Vorzüge der Geldanlage, sondern auch deren Risiken ausführlich dargestellt werden müssen. Ist das nicht geschehen, kann Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#1855

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d1855
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!