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Arbeitsrecht und Sozialrecht | 10.12.2019

SOKA-BAU

Prüfung durch die SOKA-BAU: Was zu tun ist

Sobald die SOKA-BAU Kontakt aufnimmt, sollten Arbeitgeber einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Die SOKA-BAU kann sich nicht einfach zu einer Betriebs­prüfung anmelden und dem Arbeitgeber einen Prüfer vorbeischicken, so wie die Deutsche Renten­versicherung oder das Finanzamt es können. Als eine tarifliche Sozialkasse hat sie weniger Rechte in dieser Beziehung als die Träger der gesetzlichen Sozial­versicherung beispiels­weise.

Allerdings kann auch SOKA-BAU durchaus Schritte unternehmen, um einen bestimmten Betrieb zu überprüfen, um also herauszufinden, ob das Unternehmen SOKA-BAU-pflichtig ist, ob es die fälligen Meldungen an die SOKA-BAU übermittelt und ob die Sozialkasse womöglich Beiträge nachfordern kann.

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So prüft die SOKA-BAU einen Betrieb

  • In den meisten Fällen fragt die SOKA-BAU schriftlich beim Unternehmen nach einer Selbst­auskunft. Ein solcher Erfassungs­bogen sieht harmlos aus. Viele Unternehmen füllen ihn bereitwillig aus, weil sie denken, der Sozialkasse werde dann schnell klar, dass man zu keiner SOKA-BAU-pflichtigen Branche gehört. Doch das stellt sich leider oft als Irrtum heraus. Die SOKA-BAU interpretiert die Angaben häufig zu ihren Gunsten so, dass sie als Grundlage für Beitrags­forderungen herangezogen werden können.
  • Ein anderer Weg, wie die SOKA-Bau an Informationen kommt, sind Hinweise und Mitteilungen von anderen Organisationen wie dem Zoll.
  • Manchmal schickt die Arbeits­agentur Mitarbeiter zum Betriebs­besuch vorbei. Auch in diesem Fall geben viele Unternehmen bereitwillig Informationen preis, weil ihnen die Tragweite für eine mögliche SOKA-BAU-Beitrags­pflicht nicht klar ist. Man muss jedoch damit rechnen, dass die beim Betriebs­besuch erhobenen Daten an die SOKA-Bau weiter­gegeben werden.

Wenn ein Betrieb trotz Aufforderung durch die SOKA-BAU sich weigert, bei einer geforderten Über­prüfung durch die SOKA-Bau mitzuwirken oder Beiträge zu zahlen, dann erhebt sie erfahrungs­gemäß ohne langes Zögern Klage vor Gericht. Schon deshalb sollten Arbeitgeber einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, sobald die SOKA-BAU Kontakt aufnimmt, anstatt auf eigene Faust zu antworten.

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SOKA-BAU Pflicht - ja oder nein?

Welcher Betrieb für seine Arbeit­nehmer Beiträge zahlen und Meldungen an die SOKA-Bau abgeben muss, das legt ein Tarif­vertrag fest: der Tarif­vertrag über das Sozial­kassen­verfahren im Baugewerbe oder kurz VTV. Er zählt eine umfangreiche Liste von bau­gewerblichen Tätigk­eiten auf, die in die Zuständigkeit der SOKA-Bau fällt. Grund­sätzlich gilt: Wenn mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit des Betriebs aus solchen Tätigk­eiten besteht, folgt daraus SOKA-BAU-Beitrags­pflicht.

Es gibt also nicht einfach SOKA-BAU-pflichtige Branchen, entscheidend ist vielmehr, was ein Betrieb genau macht. Die SOKA-Bau-Zu­gehörigkeit, d. h. die Antwort auf die Frage „SOKA-BAU ja oder nein?“ ist ganz vom Einzelfall abhängig. So kann beispiels­weise ein Gartenbau-Betrieb, der für einige Monate vor allem Trockenbau-Arbeiten übernimmt, dadurch möglicher­weise SOKA-BAU-pflichtig werden.

Keine SOKA-BAU-Pflicht für geringfügig Beschäftigte

Für geringfügig Beschäftigte kaufmännische Angestellte (450-Euro-Kräfte, Minijobber) sind keine Beiträge an die SOKA-BAU fällig.

Dafür müssen Beiträge nicht nur für alle gewerb­lichen Arbeit­nehmer bezahlt werden, d.h. für Mitarbeiter, die selbst Bau­tätigkeiten verrichten. SOKA-BAU-Beitrags­pflicht besteht auch für Angestellte wie Büro­personal, Techniker oder Vertriebs­kräfte sowie für Vorarbeiter und Poliere. Allerdings werden für diese pauschale Beiträge verlangt.

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Diese Meldungen müssen an die SOKA-BAU gemacht werden

Die SOKA-BAU will von beitrags­pflichtigen Betrieben die Anzahl der Beschäftigten wissen. Außerdem möchte sie jeden Monat Meldung über die genauen Arbeits­zeiten, bezahlte Feiertage, die Brutto­löhne, Zuschläge und gegebenenfalls die Fälle von Lohn­fort­zahlung. Die Meldungen können über die meisten Programme zur Abrechnung von Baulohn übermittelt werden, alternativ hat die SOKA-BAU auch ein eigenes Online-Formular („Meldungen per Internet“, kurz MINT genannt).

Prüfung durch die SOKA-Bau – kann man die SOKA-BAU umgehen

Magische Tricks, um die Prüfung durch die SOKA-Bau oder die Beitrags­pflicht zur SOKA-Bau zu umgehen, existieren nicht. Was es dagegen sehr wohl gibt, sind stichhaltige, wirksame, auf den konkreten Einzelfall bezogene rechtliche Argumente gegen eine Zu­gehörigkeit des Betriebs zur SOKA-BAU.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Rechtsanwalt Dr. Meides, der laufend mit der SOKA-Bau zu tun hat, weiß, welche Gesichts­punkte Beitrags­ansprüche auch vor Gericht wirksam abwehren können. Solche Argumente gegen die Sozial­kassen­pflicht gilt es zu finden. Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Meides unter 069 9592 9790 oder unter ffm@meides.de.

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