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Schadensersatzrecht | 23.09.2021

Abgas­skandal

Rückruf für Mercedes Sprinter im Abgas­skandal

Sprinter mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 betroffen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Vor fast zwei Jahren wurde bekannt, dass auch der Mercedes Sprinter vom Abgas­skandal erfasst ist

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete im Oktober 2019 einen umfassenden Rückruf für Modelle des Mercedes Sprinter mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 an, damit eine unzulässige Abschalt­einrichtung entfernt wird. Nun liegt das Software-Update vor und Daimler ruft die betroffenen Fahrzeuge unter dem Code NC3II651 5R in die Werkstatt.

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KBA geht von unzulässiger Abschalteinrichtung aus

Wie Daimler in dem Anschreiben mitteilt, sollen mit dem Update spezifische Kalibrierungen der Motor­steuerung verändert werden, die das KBA als unzulässig bewertet hat. Wie aus einer Anfrage der „Grünen“ im Bundestag im November 2019 hervorgeht, hat das KBA die sog. Kühl­mittel-Soll­wert-Temperatur­regelung als unzulässige Abschalt­einrichtung qualifiziert. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Unter normalen Bedingungen im Straßen­betrieb ist die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß wieder ansteigt.

Verpflichtender Rückruf für Halter

Welche Auswirkungen ein Software-Update z.B. auf Verbrauch, Motor­leistung oder Verschleiß hat, ist ungewiss, auch wenn Daimler versichert, dass das Update zu keinen „relevanten“ Abweichungen führe. Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, müssen die Halter das Update allerdings aufspielen lassen, wenn sie nicht den Verlust der Zulassung für ihr Fahrzeug riskieren wollen.

Ansprüche gegen die Daimler AG geltend machen

Es besteht aber auch die Möglichkeit, Schaden­ersatz­ansprüche geltend zu machen. Die Kühl­mittel-Soll­wert-Temperatur­regelung wird nicht nur im Sprinter, sondern auch in zahlreichen anderen Mercedes-Modellen eingesetzt. Das KBA hat deshalb diverse Rückrufe angeordnet. Daimler steht zwar weiterhin auf dem Standpunkt, dass die beanstandete Funktionen zulässig sind, und klagt gegen die Rückrufe. Davon lassen sich die Gerichte jedoch kaum beeindrucken. „Neben zahlreichen Land­gerichten haben inzwischen auch die Oberlandes­gerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgas­skandal zu Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Die Rechtsprechung wird auch im Mercedes-Abgas­skandal zunehmend verbraucher­freundlicher“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen im Mercedes-Abgasskandal

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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