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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 28.01.2016

Insolvenz

Schiffsfonds Atlantic MS Benedict Schulte ist insolvent - Amtsgericht Lüneburg eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren - Anwalt: Was für Anleger jetzt wichtig ist

Die Insolvenz zerstört die letzten Hoffnungen der Anleger auf eine Vermögenssicherung

Der Schiffsfonds Atlantic MS Benedict Schulte macht den Anlegern weiterhin Sorge. Bereits am 15. Januar 2016 hat das zuständige Amtsgericht Lüneburg unter dem Aktenzeichen 47 IN 2/16 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und damit wohl auch letzte Hoffnungen der Anleger auf eine Vermögenssicherung zerstört.

Anleger wurden als mithaftende Gesellschafter angeworben

Besonders prekär: Dieser Fonds wurde 2008 vom Emissionshaus Atlantic aufgelegt, als die Vorzeichen der Finanzkrise schon überdeutlich waren. Trotzdem wurden insbesondere durch engagierten und provisionsgesteuerten Bankenvertrieb zahlreiche Anleger als nun eventuell sogar mithaftende Gesellschafter an der Atlantic MS Benedict Schulte angeworben.

Das Containerschiff der Panamax-Klasse konnte in den ersten Jahren von lukrativen Festcharter-Verträgen profitieren, aber gegen 2013 erreichte die Krise auch die Benedict Schulte.

Anleger müssen neben finanziellen Verlusten auch Rückerstattung der ausgezahlten Ausschüttungen befürchten

Anleger müssen nun nicht nur finanzielle Verlusten hinnehmen, sondern auch noch die Rückerstattung der bislang ausgezahlten Ausschüttungen befürchten. Aber: Anleger haben einige Möglichkeiten, um Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Hoch risikoreiche Kapitalanlagen wie Schiffsfonds hätten in der Regel nicht an Anleger vermittelt werden dürfen, die auf eine sichere Altersvorsorge hinwirken wollten. Eine Aufklärung bezüglich Risiko oder gezahlten Provisionen fand in den Beratungsgesprächen häufig nicht statt. Das nun drohende Totalausfall-Risiko kommt für viele Anleger völlig überraschend.

Anleger sollten die missliche Lage nicht akzeptieren und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen

Anleger sollten diese missliche Lage nicht akzeptieren und die Verantwortlichen für die fehlerhafte Beratung in die Schadensersatzpflicht nehmen. Der BGH hat insbesondere in Sachen Kick-Backs (Provisionen) und fehlende Risikoaufklärung eindeutige Grundlagen für juristisch erfolgreiche Schadensersatzforderungen geschaffen.

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