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Internetrecht und Vertragsrecht | 29.05.2015

dbvz.de

Stornierung: Business Service Media GmbH schreibt Rechnung in Sachen www.dbvz.de gut

Branchenbuch­anbieter aus Emmerich verzichtet nach anwaltlichem Einschreiten auf Rechnungsbetrag

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft konnte mit ihrem Tätigwerden erreichen, dass die Business Service Media GmbH auf ihre Forderung wegen eines angeblich beauftragten Branchenbucheintrags auf www.dbvz.de verzichtet. Da das Unternehmen eine weitere rechtliche Auseinandersetzung scheut, storniert es die Rechnung und übersendet eine entsprechende Gutschrift.

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Vorsicht vor Vertragsschluss mittels telefonischen Gesprächsmitschnitts

Um Kunden für ihr Branchenbuch www.dbvz.de zu gewinnen, ruft die Business Service Media GmbH Gewerbetreibende an, obwohl zu den Angerufenen keinerlei Geschäftsbeziehungen bestehen. Während des Telefonats wird der Eindruck vermittelt, dass bereits ein Eintrag im Branchenverzeichnis besteht und nunmehr eine Verlängerung ansteht. Der Branchenbuch­anbieter hat es in diesem Zusammenhang auf die Bestätigung des Vertrags durch einen Gesprächsmitschnitt abgesehen, um nachfolgend eine Rechnung für den angeblich beauftragten Eintrag auf www.dbvz.de stellen zu können.

Anwaltliche Hilfe

Wer daher ein Schreiben der Business Service Media GmbH wegen eines angeblich beauftragten Eintrags auf www.dbvz.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

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