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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 02.06.2016

Branchen­buch­abzocke

TOP Inkasso GmbH treibt offene Forderungen für Swiss Finance Services GmbH ein

Forderung wird mit angeblich beauftragten Business­eintrag bei der Business Data Marketing GmbH begründet

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Swiss Finance Services GmbH hat die TOP Inkasso GmbH mit dem Forderungs­einzug offener Rechnung für einen angeblich beauftragten Business­eintrag bei der Business Data Marketing GmbH beauftragt.

TOP Inkasso GmbH mahnt im Auftrag der Swiss Finance Services GmbH

Die Swiss Finance Services GmbH verschickt im Namen der Business Data Marketing GmbH wegen eines angeblich beauftragten Business­eintrags auf regionales-Branchen­buch.net an Gewerbe­treibende eine Kosten­rechnung. Wer sich nach mehreren Mahnungen weiterhin weigert die Rechnung zu begleichen, kann eine Zahlungs­aufforderung der TOP Inkasso GmbH erhalten. Das Inkasso­büro aus der Schweiz wurde von der Swiss Finance Services GmbH mit dem Forderungs­einzug beauftragt.

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Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben von der TOP Inkasso GmbH wegen eines ungewollt beauftragten Branchen­buch­eintrags im Regionalen Branchen­buch erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Haupt­beitrag zur Business Data Marketing GmbH, zur Swiss Finance Services GmbH und zur TOP Inkasso GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschal­preis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchen­buch­anbieter wehren möchten.

Ihre Fragen beantworten wir gerne unter der Tel.: (030) 31 00 44 00

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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