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Familienrecht | 23.07.2021

Ehevertrag

Trotz unwirksamen Ehevertrag - kein Unterhalt

Neu­bewertung auf Grund neue Tatsachen möglich

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Stellen Sie sich vor, Sie heiraten. Sie vereinbaren einen Ehevertrag, bei dem Sie für den Fall der Scheidung sowohl den Versorgungs­ausgleich als auch den nachehelichen Unterhalt gegenseitig ausschließen – schließlich sind sie beide berufstätig und können für sich selbst sorgen. Dann bekommen Sie zwei Kinder. Sie (nicht Ihr Mann) bringen die Kinder zur Welt, legen Ihre Arbeit nieder und wandeln sich zur Hausfrau.

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Und manchmal kommt alles anders...

Trotzdem oder gerade deswegen klappt es mit der Ehe nicht. Nach einigen Jahren trennen Sie sich und lassen sich scheiden. Für die Zeit nach der Scheidung verlangen Sie von Ihrem Mann Unterhalt – schließlich haben sie ihre eigene Berufs­tätigkeit ja bereits vor Jahren aufgegeben. Ihr Mann schüttelt den Kopf und erinnert sie an den Ehevertrag, mit dem Sie auf Unterhalt verzichtet haben. Das lassen sie sich natürlich nicht bieten. Sie fechten den Ehevertrag an – schließlich ist alles anders gekommen als damals erwartet.

Ein Gericht entscheidet den Streit und Sie gewinnen. Der Ehevertrag ist unwirksam, weil sittenwidrig. Ihr Mann schuldet Ihnen Unterhalt.

Unterhalt ja oder nein?

Eigentlich könnte die Geschichte hier glücklich enden. Doch das Leben hält leider doch noch eine böse Überraschung für Sie bereit: Sie werden erwerbs­unfähig und bekommen schließlich eine Erwerbs­minderungs­rente. Sie sind der Ansicht, dass sich durch Ihre Erwerbs­unfähigkeit Ihr Unterhalts­anspruch gegen Ihren Ex erhöhen müsste. Und was sagt der dazu? Der glaubt, dass er jetzt gar nichts mehr an Sie zahlen muss. Schließlich hätten Sie mit der Rente jetzt ja ein eigenes Einkommen.

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Im Streit von Berlin nach Karlsruhe

Und wenn Vorstellungen so gegen­sätzlich sind, müssen halt die Gerichte entscheiden. Und tatsächlich landete genau so ein Fall vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin. Dieses gab der Frau überwiegend recht. Das ließ der Mann nicht auf sich sitzen und lief zum Kammer­gericht Berlin. Dieses reduzierte zwar den Unterhalt wieder, der Mann ging jedoch aufs Ganze und brachte den Fall zum Bundes­gerichts­hof.

Alter Ehevertrag mit neue Bewertung

Der BGH stellte erst mal klar, dass ein Ehevertrag, der bereits von einem Gericht rechts­kräftig den Stempel „sittenwidrig“ bekommen hat, dauerhaft unwirksam bleibt. Er verwies aber auf das sogenannte Abänderungs­verfahren. Danach, so die Richter in Karlsruhe, sei eine Neu­bewertung möglich, wenn neue Tatsachen vorlägen. Verfügt ein geschiedener Ehegatte plötzlich wieder über ein eigenes Einkommen – und sei es eine Erwerb­minderungs­rente – müsse das berücksichtigt werden.

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