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Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 16.09.2019

Abgas­skandal

VW-Abgas­skandal: Auch das Software-Update enthält illegale Abschalt­einrichtung

Der Skandal geht weiter

Im Jahr 2015 wurde bekannt, dass unzählige Fahrzeuge von VW und den Tochter­unternehmen illegale Abschalt­einrichtungen enthielten. Die manipulierte Software sorgte dafür, dass der Schadstoff­ausstoß der Fahrzeuge im realen Straßen­verkehr deutlich höher war, als von den Behörden und den Käufern dieser Fahrzeuge angenommen.

Kraftfahrtbundesamtes ordnet Softwareupdate

In der Folge entwickelte VW auf Anordnung des Kraftfahrt­bundesamtes ein Software-Update, durch welches diese illegalen Abschalt­einrichtungen entfernt werden sollten. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge wurden angeschrieben und aufgefordert, dieses Update durchführen zu lassen. Oftmals kam es in der Folge zu Problemen – das Abgas­rück­führungs­ventil musste gewechselt werden, der Verbrauch erhöhte sich, die Leistung der Fahrzeuge lies nach. Bis hierhin ist die ganze Sache schon mehr als ärgerlich für die betrogenen Kunden. Der Skandal geht jedoch noch weiter.

Das Thermofenster - Illegale Abschalteinrichtung 2.0

Nun stellte sich nämlich heraus, dass auch das Software-Update illegale Abschalt­einrichtungen enthält, und zwar in Form eines sogenannten Thermo­fensters. Dieses ist dafür verantwortlich, dass bei Temperaturen unter 10 und über 32 Grad Celsius der Schadstoff­ausstoß der Fahrzeuge auch weiterhin deutlich erhöht ist, da die Abgas­reinigung dann abgeschaltet wird. Selbiges passiert, wenn sich die Fahrzeuge auf einer Höhe von mehr als 1.000 Metern befinden. Wie das Landgericht Düsseldorf kürzlich entschieden hat, handelt es sich auch bei diesem Thermo­fenster um eine illegale Abschalt­einrichtung.

Freigabe des Software-Updates bleibt ein Rätsel

Abschalt­einrichtungen sind nur dann zulässig, wenn sie unter extremen Bedingungen zum Schutz des Motors eingreifen. Allerdings handelt es sich bei Temperaturen unter 10 und über 32 Grad Celsius offen­sichtlich nicht um außergewöhnliche Bedingungen, die in den Gegenden, in denen die Fahrzeuge verkauft und gefahren werden, nur selten anzutreffen sind. Warum die Software-Updates dennoch durch das Kraft­fahrt­bundes­amt freigegeben wurden, bleibt bislang ein Rätsel. Nach Auffassung des LG Düsseldorf spielt das jedoch für die juristische Bewertung keine Rolle.

Fahrzeuge enthielten somit auch nach dem Software-Update illegale Abschalteinrichtungen

Erneut hat VW also dahingehend getäuscht, dass die Fahrzeuge nach dem Aufspielen des Updates keine illegalen Abschalt­einrichtungen mehr enthalten würden. Damit wurden die Betroffenen, die ihr Fahrzeug bereits vor dem Update gekauft hatten, ein weiteres Mal belogen. Doch auch diejenigen, die ein betroffenes Fahrzeug erst nach dem Aufspielen des Updates gekauft haben, wurden von VW getäuscht. Entgegen der Behauptungen von VW enthielten diese Fahrzeuge nämlich auch nach dem Software-Update illegale Abschalt­einrichtungen.

Weitere Betroffene haben Ansprüche gegen VW

Nach der Entscheidung des Land­gerichts Düsseldorf können nun auch jene gegen VW vorgehen, die ein Fahrzeug gekauft haben, bei dem bereits ein Software­update vorgenommen wurde.

Wenn Sie also ein Fahrzeug gekauft haben, bei dem bereits ein Software­update stattgefunden hat, und daher davon ausgegangen sind, dass mit dem Fahrzeug aufgrund dieses Updates alles in Ordnung ist und es keine illegalen Abschalt­einrichtungen mehr enthält, wurden Sie von VW diesbezüglich getäuscht und sollten ein Vorgehen gegen VW unbedingt in Erwägung ziehen. Gerne können Sie dafür einen Termin zur kostenlosen Erst­beratung bei uns vereinbaren, damit wir über Ihre Ansprüche gegenüber VW und das beste Vorgehen in Ihrem Fall sprechen können.

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