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Haftungsrecht und Versicherungsrecht | 20.06.2016

VW Skandal

VW Abgasskandal: Landgericht Passau verurteilt Rechts­schutz­versicherung ÖRAG

ÖRAG Rechts­schutz­versicherung muss sämtliche außergerichtliche und gerichtliche Kosten übernehmen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Michael Winter

Nun traf auch das Landgericht Passau (wenn auch mittelbar) eine für VW-Skandal-Geschädigte positive Entscheidung.

Was war geschehen?

Ein Geschädigter kaufte (und zwar bereits 2011) einen Audi Q3, der auf der Liste manipulierter Fahrzeuge steht. Er wollte mit anwaltlicher Hilfe gegen den Händler und den Konzern vorgehen- sein Rechts­schutz­versicherer (die ÖRAG) verweigerte ihm die Kosten­zusage.

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Klage auf Deckung/ Freistellung erhoben

In solchen Fällen wird vom beauftragten Rechtsanwalt ein Gutachten zu den Erfolgs­aussichten seiner Tätigkeit gefertigt, welches als so genannter “Stich­entscheid“ Bindungs­wirkung besitzt.

Selbst das überzeugte die ÖRAG nicht- sie verweigerte weiterhin ihre Eintritts­pflicht, so dass vor dem Landgericht Passau Klage auf Deckung/Frei­stellung erhoben werden musste.

Gericht verurteilte Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme

Dieses hat nun die ÖRAG dazu verurteilt, ihrem Kunden sowohl außer­gerichtlich, als auch gerichtlich beizustehen, d.h. die eigenen Anwalts­kosten, die Gerichts­kosten und (sollte er je unterliegen) auch die gegnerischen Anwalts­kosten zu bezahlen.

Die Argumentation des Land­gerichts ist nicht nur zutreffend, sondern auch interessant- es stellt klar, dass ein Mangel vorliegt und der Kläger diesen schon aufgrund der Umwelt­einwirkungen keinesfalls hinnehmen muss.

Ohne Zweifel sei das Verfahren gegen den Audi Händler und den Konzern vom Rechtsschutz-Versicherungs-Vertrag Umsatz.

Das abgegebene Gutachten der Rechts­anwälte (Stich­entscheid) sei bindend.

Der Behauptung der ÖRAG, man müsse nicht eintreten, weil der Mangel zu einem Preis von 60-200 Euro behoben werden könne, erteilte das Landgericht Passau eine deutliche Abfuhr.

Ein derartiger Einwand entbehre jeglicher Substanz und sei schlichtweg “nicht einlassungsfähig“ –deutlicher kann eine gerichtliche Ohrfeige nicht ausfallen.

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Geschädigte haben ein Recht auf Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Das Landgericht Passau bestätigt also, ebenso wie das Landgericht München I, dass Geschädigte des VW-Skandals gerade nicht abwarten und eine Nach­besserung hinnehmen müssen, sondern sehr wohl das Recht haben, ihrerseits (sei es beispiels­weise über die Schiene der arglistigen Täuschung (bei älteren Fahrzeugen) oder über diejenige der Sachmängel­haftung und/oder Garantie (bei neueren Fahrzeugen) aktiv zu werden und sich notfalls vom Kaufvertrag zu lösen.

Neu ist hier bei der Verweis auf die negativen Umwelt­einflüsse des Mangels- dieser ist ein weiteres Argument „pro Geschädigte“.

Geschädigte sollten auf jeden Fall ihre Rechte nutzen

Aus diesem Grunde können wir jedem Geschädigten nur raten, so schnell als möglich seine Rechte durchzusetzen - wir (Rechtsanwalt Michael Winter, www.anwaltskanzlei-mw.de und die Kollegen von KWAG, www.kwag.de) - helfen Ihnen gerne dabei.

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