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Nachdem man es in Wolfsburg nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19 trotz vollmundiger Bekundungen immer noch nicht geschafft hat, die noch in Klageverfahren befindlichen weiteren 60.000 Kläger wirklich vom Tisch zu bekommen, erscheint VW zunehmend unter Druck.
Interne Dokumente belegen Einbau illegaler Abschalteinrichtung beim EA288 bis 2016
Bezüglich des Nachfolgers des Skandalmotors EA189 - dem EA288 - geht aus internen Dokumenten des Konzernes hervor, dass mindestens bis zur 22. Kalenderwoche des Jahres 2016 auch in diesen Motoren weiterhin eine illegale Abschalteinrichtung zur Manipulation von Abgasemissionen auf dem Teststand verbaut wurde (Applikationsrichtlinie mit Fahrkurvenerkennung).
VW: Keine Erfolgsaussichten für eine Schadensersatzklage bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288
Doch das interne Papier ist nicht der Phantasie geldgieriger Anwälte entsprungen - wie VW glauben machen möchte. Auf seiner Internetseite will der Autohersteller weismachen, dass es keine Erfolgsaussichten für eine Schadensersatzklage gegen VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 gibt.
Doch es gibt bereits Urteile
Allerdings gibt es bereits Landgerichte, die stattgebende Urteile gefällt haben; z.B. LG Düsseldorf Az. 11 O 190/18, Offenburg Az. 3 O 38/18, Regensburg Az. 73 O 1181/19, München I Az. 3 O 13321/19, Duisburg Az. 1 O 1181/19 sowie das LG Heilbronn Az. 6 O 257/19.
Besonders deutlich wurde hier das LG Offenburg. Hier weist man den VW Konzern im Urteil ausdrücklich auf seine Wahrheitspflicht hin:
„Ergänzend ist in diesem Zusammenhang, dass es auch konkrete Indizien dafür gibt, dass die Beklagte bezüglich der Teststandserkennung keinesfalls das zuletzt behauptete reine Gewissen hatte....Sie hat in dem Prozess die Teststandserkennung zunächst nicht eingeräumt, sondern als pauschal unzutreffend bezeichnet....zudem hat die Beklagte die ausdrückliche Frage, ob in dem Fahrzeug eine Umschaltlogik verbaut sei , verneint. Eingeräumt wurde die Teststandserkennung erst auf ausdrückliche schriftliche Nachfrage des Gerichts, wobei zunächst die weitere Frage, ob anknüpfend an die Teststandserkennung irgendwelche Änderungen gegenüber dem Normalbetrieb vorgenommen wurden, wahrheitswidrig mit Nein beantworten wurden.“
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Richter sehen Situation anders als Volkswagen
Und auch die Oberlandesgerichte Celle und Oldenburg haben in Beschlüssen durchblicken lassen, dass die Argumentation von Volkswagen einige Löcher aufweist.
So stützen sich die zuständigen Senate in Celle und Oldenburg auf eben jene von Rogert & Ulbrich in sämtliche EA288-Verfahren eingeführte VW-interne „Entscheidungsvorlage zum EA288“, in welcher dargelegt wird, wie durch die Erkennung von Fahrzyklen, die Abgasemissionen beeinflusst werden.
Einhaltung der Emissionsgrenzwerte - nur auf den Teststand
Bei genauem Lesen dieser Entscheidungsgrundlage wird nämlich schnell deutlich, dass VW auch für den Nachfolgemotor eine Strategie für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entwickelt hat - allerdings ausschließlich auf dem Teststand.
Klagewelle verhindern? - dass wird schwierig
Die nächste Klagewelle im Abgasskandal scheint sich ähnlich aufzubauen wie am Beginn des Abgasskandals 2016. Auch da waren die Anwälte von Rogert & Ulbrich weitestgehend belächelt worden, gegen den VW Konzern zu klagen. Das allerdings hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert.
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