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Datenschutzrecht und Internetrecht | 26.02.2015

Datenschutz

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Facebook wegen neuer Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie ab

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat das soziale Netzwerk Facebook abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstoßen 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Facebook gegen geltendes Recht.

Seit 30.01.2015 gelten bei Facebook neue Nutzungsbedingungen (Facebooks Bezeichnung für seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Diese verstoßen jedoch nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen geltendes deutsches Recht. Deshalb hat die Verbraucherzentrale mit Schreiben vom 23.02.2015 Facebook abgemahnt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.

Verbraucherzentrale hält 19 Klauseln in Facebook-Nutzungsbedingungen für rechtswidrig

Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind 19 Klauseln der neuen Nutzungsbedingungen rechtswidrig. U.a. sei die Aussage auf der Startseite von Facebook - „Facebook ist und bleibt kostenlos“ - irreführend. Denn in Wirklichkeit verdiene Facebook viel Geld mit Werbung. Zu diesem Zweck werden die Daten der Nutzer ausgewertet und für personalisierte Werbung genutzt. Dass es sich bei den persönlichen Daten um ein kostbares Gut handele, müsse dem einzelnen Verbraucher auch vor Augen geführt werden.

Verbraucherzentrale wirft Facebook Intransparenz vor

Die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Facebooks Datenrichtlinie ferner als intransparent. Sie lasse nicht auf den ersten Blick erkennen, „wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden“. Auch wird bemängelt, dass die Nutzer gar nicht um Zustimmung zu den neuen Privatsphäre-Voreinstellungen gebeten werden, sondern einfach Einverständnis vorausgesetzt werde. Wer nicht einverstanden ist, muss die Voreinstellungen von sich aus wieder ändern.

Facebook soll bis 16. März reagieren - Gerichtliche Auseinandersetzung erwartet

Die Verbraucherzentrale hat Facebook eine Frist bis zum 16.03.2015 gesetzt. Sie geht aber davon aus, dass Facebook die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben werde. Es ist also zu erwarten, dass der Streit bald vor Gericht ausgetragen wird. Dies dürfte ein spannendes Verfahren werden, da sich Facebook in Sachen Datenschutz stets mit dem Argument aus der Affäre zu ziehen versucht, dass die Geschäfte von Irland aus geführt werden und somit allein die irischen Regeln zum Datenschutz gelten.

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