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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Verbraucherrecht | 24.06.2022

Nach­haltigkeits­fonds

Verdacht auf „Green­washing“ bei Nach­haltigkeits­fonds - Razzia bei DWS

Fonds der DWS entsprechen wohl nicht den internationalen Standards

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Das Thema ist nicht ganz neu: Bereits vor gut einem Jahr gab es erste Hinweise auf sogenanntes „Green­washing“ bei der Fonds­tochter der Deutschen Bank.

Der DWS wurde vorgeworfen, bei ihren Nach­haltigkeits­fonds Prospekte „frisiert“ zu haben und dadurch den Eindruck entstehen zu lassen, die Angebote entsprächen dem internationalen ESG-Standard. Tun sie wohl nicht…. Staats­anwaltschaft, BKA und Bafin haben am 31. Mai 2022 Räumlichkeiten von Deutscher Bank und DWS im Rahmen eines Anfangs­verdachts des Kapital­anlage­betrugs, bzw. Prospekt­betrug durchsucht.

Ein Rückblick

Die DWS hatte relativ früh den Markt für Grüne Kapital­anlagen für sich entdeckt und ein entsprechendes Portfolio für eine wachsende Anzahl interessierter Anleger zusammengestellt.

Rücktritt vom Vertrag als Möglichkeit

Rechtsanwalt Dr. Gasser aus Kiel: Für Anleger bestehen gute Chancen, von den mit der DWS geschlossenen Verträge zurückzutreten, falls sich durch die aktuellen Entwicklungen wirtschaftliche Schäden einstellen! Für Verluste müssen die Verantwortlichen geradestehen!“

Ungültige Verträge wegen Falschberatung

Nach­gewiesene Prospekt­fehler stehen für eine Falsch­beratung und daher sind auf diesem Wege geschlossene Verträge nicht gültig. Gasser: „Der Anleger muss so gestellt werden, als habe er den Vertrag nie geschlossen – heißt: Die DWS muss die Einlage und alle Gebühren und natürlich die entgangenen Zinsen erstatten!“

Wohl weniger Nachhaltigkeit als beworben

Die als nachhaltig beworbenen Fonds der DWS entsprechen unter Umständen nicht den internationalen Standards und geben mehr Nach­haltigkeit vor als bewiesen werden kann. Untersucht werden aktuell die sogenannten ESG-Produkte (Environment, Social, Governance), die von Anlegern, die „grün“ investieren wollen, sehr geschätzt werden.

Rechtsanwalt Dr. Gasser steht für eine kostenlose Erst­beratung gern zur Verfügung.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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