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Internetrecht und Vertragsrecht | 30.05.2016

Branchenbuchabzocke

Vertrag storniert: Deutsches Branchenmagazin verzichtet auf Forderung für Eintrag auf dbm-online.com

Vorgehen gegen die Deutsche Branchenmagazin S.L. erfolgsversprechend und ratsam

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Erfolgreiche Abwehr gegen Forderung wegen angeblich beauftragtem Branchen Neueintrag auf www.dbm-online.com

Die Deutsche Branchenmagazin S.L. hat auf unser Betreiben den angeblich fernmündlich geschlossenen Auftrag über einen Branchen Neueintrag auf www.dbm-online.com storniert. Ursprünglich verlangte das Unternehmen aus Spanien von unseren Mandanten Zahlung von ca. 298,00 Euro netto. Unserer Ansicht nach bestand die Forderung jedoch nicht, da der Vertrag täuschungsbedingt zustande gekommen ist. Die Stornierung des Vertrags zeigt, dass ein Vorgehen gegen die Deutsche Branchenmagazin S.L. durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam sein kann.

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Anwaltliche Hilfe

Wer daher eine Rechnung oder Mahnung der Deutschen Branchenmagazin S.L. wegen eines ungewollt beauftragten Branchen Neueintrags erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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