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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 28.01.2016

Veruntreuung

Verurteilung wegen Untreue im Fall des Bankhauses Wölbern ist rechtskräftig - BGH lehnte Revision ab

Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monate verurteilt

Das Landgericht Hamburg hat einen Medizinprofessor, der im Jahr 2006 das Bankhaus Wölbern erworben hatte, wegen Untreue in 327 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Angeklagter veruntreute 147 Millionen Euro

Nach den Feststellungen des Landgerichts entzog der Angeklagte 31 geschlossenen Immobilienfonds in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt rund 147 Millionen Euro zur zweckwidrigen Verwendung; etwa 50 Millionen Euro davon nutzte er für private Zwecke.

Bundesgerichtshof wies Revision ab

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.

Wenn Sie an fehlgeschlagenen Wölbern-Fonds beteiligt sind, beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

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