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Schadensersatzrecht | 22.03.2017

Illegale Preis­absprachen

Viele Autokäufer haben Anspruch auf Schadens­ersatz wegen überhöhter Preise bei Auto-Klimaanlagen und Auto-Heizsystemen

Verstoß gegen das Kartell­recht: Illegale Preis­absprachen bei Klima- und Heizsystemen

Auf die Klimaanlage im Sommer oder die Heizung im Winter würden wohl nur die wenigsten Autofahrer verzichten wollen. Allerdings haben BMW-, Mercedes- oder VW-Fahrer möglicher­weise zu viel für diesen Komfort gezahlt und können jetzt Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen.

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Verstoß gegen das Kartellrecht

Wie u.a. das Magazin „Der Spiegel“ berichtet, hat die EU-Kommission mehrere Auto-Zulieferer für Kühl- und Lüftungs­systeme der illegalen Preis­absprache überführt. Wegen Verstoßes gegen das Kartell­recht hat die Kommission Bußgelder in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro verhängt. Die Kartellanten haben demnach die Preise für Heizungen, Lüftung und Kühl­systeme illegal abgesprochen. Direkt betroffen von den Absprachen sind die Autobauer Daimler, BMW und VW, die zu viel für die Heiz- und Kühl­systeme gezahlt haben. „Preise werden aber in aller Regel auch an die Verbraucher weiter­gegeben. Insofern sind auch die Autokäufer geschädigt worden und dürften direkte Schadens­ersatz­ansprüche haben“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Illegale Preisabsprachen eingeräumt

Die Kartellanten haben die illegalen Preis­absprachen eingeräumt. Nach der Entscheidung der EU-Kommission müssen weder die betroffenen Autobauer noch die Autokäufer den Kartell­rechts­verstoß nachweisen, sondern können ihre Ansprüche auf Schadens­ersatz jetzt geltend machen. „Je nach Automodell und Kühlsystem wird die Schadens­ersatzhöhe unterschiedlich ausfallen. Es ist aber in jedem Fall davon auszugehen, dass die Käufer zu viel für Klimaanlage und Heizung bezahlt haben“, so Rechtsanwalt Hitzler.

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Betroffene Autokäufer sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Die betroffenen Autokäufer können ihre Schadens­ersatz­ansprüche prüfen lassen. Die Kosten dafür werden grund­sätzlich von der Rechts­schutz­versicherung übernommen. Aufgrund der Vielzahl der Fälle und um die Interessen der geschädigten Autokäufer zu bündeln, prüft die Kanzlei BRÜLLMANN Rechts­anwälte, ob auch eine Sammelklage möglich ist.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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