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Schadensersatzrecht | 22.03.2017

Illegale Preis­absprachen

Viele Autokäufer haben Anspruch auf Schadens­ersatz wegen überhöhter Preise bei Auto-Klimaanlagen und Auto-Heizsystemen

Verstoß gegen das Kartell­recht: Illegale Preis­absprachen bei Klima- und Heizsystemen

Auf die Klimaanlage im Sommer oder die Heizung im Winter würden wohl nur die wenigsten Autofahrer verzichten wollen. Allerdings haben BMW-, Mercedes- oder VW-Fahrer möglicher­weise zu viel für diesen Komfort gezahlt und können jetzt Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen.

Verstoß gegen das Kartellrecht

Wie u.a. das Magazin „Der Spiegel“ berichtet, hat die EU-Kommission mehrere Auto-Zulieferer für Kühl- und Lüftungs­systeme der illegalen Preis­absprache überführt. Wegen Verstoßes gegen das Kartell­recht hat die Kommission Bußgelder in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro verhängt. Die Kartellanten haben demnach die Preise für Heizungen, Lüftung und Kühl­systeme illegal abgesprochen. Direkt betroffen von den Absprachen sind die Autobauer Daimler, BMW und VW, die zu viel für die Heiz- und Kühl­systeme gezahlt haben. „Preise werden aber in aller Regel auch an die Verbraucher weiter­gegeben. Insofern sind auch die Autokäufer geschädigt worden und dürften direkte Schadens­ersatz­ansprüche haben“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Illegale Preisabsprachen eingeräumt

Die Kartellanten haben die illegalen Preis­absprachen eingeräumt. Nach der Entscheidung der EU-Kommission müssen weder die betroffenen Autobauer noch die Autokäufer den Kartell­rechts­verstoß nachweisen, sondern können ihre Ansprüche auf Schadens­ersatz jetzt geltend machen. „Je nach Automodell und Kühlsystem wird die Schadens­ersatzhöhe unterschiedlich ausfallen. Es ist aber in jedem Fall davon auszugehen, dass die Käufer zu viel für Klimaanlage und Heizung bezahlt haben“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Betroffene Autokäufer sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Die betroffenen Autokäufer können ihre Schadens­ersatz­ansprüche prüfen lassen. Die Kosten dafür werden grund­sätzlich von der Rechts­schutz­versicherung übernommen. Aufgrund der Vielzahl der Fälle und um die Interessen der geschädigten Autokäufer zu bündeln, prüft die Kanzlei BRÜLLMANN Rechts­anwälte, ob auch eine Sammelklage möglich ist.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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