wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche

Immobilienrecht und Mietrecht | 24.02.2016

Schimmel

Was ist Schimmel in der Wohnung und wann entstehen Schimmelpilze und was sind Wärmebrücken?

Anwalt für Mietrecht beantwortet häufige Fragen zum Thema Schimmelbefall und Mietminderung (Teil 1)

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Nachfolgend werden wichtigsten Fragen im Zusammenhang von Schimmel in der Wohnung beantwortet:

Häufige Fragen zum Thema Schimmel in der Wohnung

Wenn man von Schimmel in der Wohnung als mietrechtliches Problem spricht, sind damit biologische Schimmelpilzarten gemeint, die unerwünschte Folgen für die Mieter oder Bewohner von Wohn- oder Geschäftsraum haben. Der Schimmel in der Wohnung bzw. der Schimmelpilz kann zu Geruchsbelästigung führen, er kann auf Wänden, Tapeten oder Möbeln sichtbar werden, er kann allergische Reaktionen auslösen oder zu Vergiftungen – im Extremfall mit tödlichem Ausgang – führen.

Aus mietrechtlicher Sicht unterscheidet man:

I. Wahrnehmbarer Schimmel in der Wohnung (Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch sichtbare Stockflecken oder ggfls. farbige, schwarze oder weiße Schimmelbildung an oder unter Tapeten)

II. Nicht wahrnehmbarer Schimmel in der Wohnung (Geruchsneutraler Schimmel, Schimmelpilzsporen lagern sich nicht sichtbar ab und befinden sich nur in der Raumluft)

III. Gesundheitsschädlicher (giftiger bzw. toxischer) Schimmel in der Wohnung (entweder aufgrund der Schimmelart und/oder aufgrund seiner hohen Konzentration in der Raumluft)

IV. Nicht gesundheitsschädlicher (ungiftiger bzw. nicht-toxischer) Schimmel in der Wohnung (entweder wegen zu niedriger Konzentration und/oder wegen ungiftiger bzw. keine Gesundheitsschäden verursachende Schimmelpilzart).

Schimmel in der Wohnung entsteht durch eine zu hohe Luftfeuchtigkeit

Ursächlich für den Schimmel in der Wohnung ist grundsätzlich eine zu hohe Luftfeuchtigkeit (ab 70 % Raumluftfeuchtigkeit) und/oder eine zu hohe Feuchtigkeit in den Wänden. Mit ursächlich kann auch eine zu niedrige Temperatur in den Räumen sein. Bei hoher Luftfeuchtigkeit und niedrigen Temperaturen in den Räumen entsteht vermehrt dann Schimmel, wenn die Räume nicht ausreichend durchlüftet werden.

Auch an sogenannte Wärmebrücken im Zusammenhang mit hoher Luftfeuchte kann vermehrt Schimmel entstehen

Schimmel kann vermehrt auch an sogenannten Wärmebrücken (fälschlicherweise auch Kältebrücken genannt) entstehen. Wärmebrücken sind Stellen in der Wand, die, wenn es draußen kalt ist, konstruktionsbedingt Wärme schneller nach außen leiten, als andere Teile der Wand. Oft sind Wärmebrücken (die sich an der Zimmerwand wie „Kältebrücken“ anfühlen) neben Fensterrahmen oder dort zu finden, wo Stahlträger verbaut sind. Die Stellen an der Wand sind dann kälter. Diese Kälte fördert bei hoher Luftfeuchtigkeit (über 70 %, jedenfalls aber über 80 %) die Bildung von Schimmel auf der Wandoberfläche der kalten Stelle. Wenn an der Wärmebrücke die sogenannte Taupunkttemperatur unterschritten wird, bildet sich an der Wandoberfläche Tauwasser, welches der Schimmelbildung ebenfalls förderlich ist. Eine sogenannte Wärmebrücke liegt im Allgemeinen dann vor, wenn die kalte Wandstelle den Wert von 12,6 °Celsius unterschreitet.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#2058

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d2058
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!