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Arbeitsrecht | 21.06.2016

Mobbing

Welche Voraus­setzungen hat ein Schadens­ersatz­anspruch wegen Mobbing und wann sprechen die Gerichte Schmerzens­geld zu?

Anwalt für Arbeits­recht beantwortet Fragen zum Thema Mobbing am Arbeits­platz (Teil 6)

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Ein betroffener Arbeit­nehmer, der durch Mobbing krank wird, muss nachweisen, dass die Mobbing­handlungen kausal für die Krankheit (oft ein burn-out Syndrom) waren. Es gibt von der Rechtsprechung keine dahin­gehende Vermutung, dass eine bestimmte Verhaltens­weise oder ein bestimmtes Erlebnis im Betrieb zu einer bestimmten Erkrankung (etwa Burn-Out) führt. (Urteil des hessischen Landes­arbeits­gerichts vom 14.9.2010, Akten­zeichen: 12 Sa 1115/09)

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Betroffener sollte Mobbingtagebuch führen

Der betroffene Arbeit­nehmer muss die Mobbing­handlungen minutiös – am besten mit Hilfe eines Mobbing­tagebuchs – nachweisen. Ideal sind Zeugen oder Dokumente, mit denen der betroffene Arbeit­nehmer das Mobbing nachweisen kann.

Es muss sich nachweisbar um Mobbing handeln.

Folgende Voraussetzungen müssen gerichtsfest nachgewiesen werden:

  • Mobbing­handlung (siehe: Mobbing im Arbeits­recht: Was ist Mobbing?)
  • Fortsetzungs­zusammenhang, also mehrere systematisch zusammenhängende Aktionen (siehe: Mobbing im Arbeits­recht: Was ist Mobbing?)
  • Der Störer muss die negative Auswirkung des Mobbings wollen (d.h. vorsätzlich handeln)
  • Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts des betroffenen Arbeit­nehmers durch das Mobbing
  • Die Persönlichkeits­verletzung muss eine gewisse Intensität haben (meistens wenn man durch die Mobbing­handlung psychisch oder physisch erkrankt)

Mobbingopfer sollen sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen

Der Arbeit­nehmer muss diese Punkte vor Gericht beweisen, um einen Schadens­ersatz­anspruch durchsetzen zu können. Da dies nicht ganz einfach ist, empfiehlt es sich, relativ früh Rat von einem Spezialisten (etwa einen Fachanwalt für Arbeits­recht oder einen in Mobbing­klagen und Schadens­ersatz­klagen versierten Rechtsanwalt) zu holen, um eine Mobbing­klage für den Fall gut vorbereiten zu können, wenn der Arbeitgeber das Mobbing­problem nicht lösen oder in den Griff kriegen kann oder will.

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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