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Betroffener sollte Mobbingtagebuch führen
Der betroffene Arbeitnehmer muss die Mobbinghandlungen minutiös – am besten mit Hilfe eines Mobbingtagebuchs – nachweisen. Ideal sind Zeugen oder Dokumente, mit denen der betroffene Arbeitnehmer das Mobbing nachweisen kann.
Es muss sich nachweisbar um Mobbing handeln.
Folgende Voraussetzungen müssen gerichtsfest nachgewiesen werden:
- Mobbinghandlung (siehe: Mobbing im Arbeitsrecht: Was ist Mobbing?)
- Fortsetzungszusammenhang, also mehrere systematisch zusammenhängende Aktionen (siehe: Mobbing im Arbeitsrecht: Was ist Mobbing?)
- Der Störer muss die negative Auswirkung des Mobbings wollen (d.h. vorsätzlich handeln)
- Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des betroffenen Arbeitnehmers durch das Mobbing
- Die Persönlichkeitsverletzung muss eine gewisse Intensität haben (meistens wenn man durch die Mobbinghandlung psychisch oder physisch erkrankt)
Mobbingopfer sollen sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen
Der Arbeitnehmer muss diese Punkte vor Gericht beweisen, um einen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können. Da dies nicht ganz einfach ist, empfiehlt es sich, relativ früh Rat von einem Spezialisten (etwa einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen in Mobbingklagen und Schadensersatzklagen versierten Rechtsanwalt) zu holen, um eine Mobbingklage für den Fall gut vorbereiten zu können, wenn der Arbeitgeber das Mobbingproblem nicht lösen oder in den Griff kriegen kann oder will.
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