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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Vertragsrecht | 24.03.2016

Darlehens­widerruf

Widerruf beim Fernabsatz­vertrag laut BGH ohne Rücksicht auf die Beweg­gründe möglich: Ist damit der Einwand des Rechts­missbrauchs beim Widerruf von Immobilien­darlehen vom Tisch?

Bestimmte Immobilien­darlehen können bei fehlerhafter Widerrufs­belehrung widerrufen werden - Kostenlose Prüfung durch Hahn Rechts­anwälte

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2016, Az. VIII ZR 146/15)

Der Bundes­gerichts­hof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraus­setzungen ein Verbraucher unter dem Gesichts­punkt miss­bräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fern­absatz­vertrages gehindert ist.

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Kaufvertrag wirksam widerrufen - Verbraucher hat Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises

Der VIII. Zivilsenat entschied in einem – noch nicht veröffentlichten – Urteil vom 16. März 2016 – VIII ZR 146/15 –, dass dem Verbraucher ein Anspruch auf Rück­zahlung des Kaufpreises zu stehe, da er den Kaufvertrag wirksam widerrufen habe. Ein Ausschluss des Widerrufs­rechts wegen rechts­missbräuchlichen Verhaltens des Verbrauchers komme laut BGH nur in Ausnahme­fällen in Betracht. Das könne beispiels­weise der Fall sein, wenn ein Verbraucher arglistig handelt, etwa indem er eine Schädigung des Verkäufers beabsichtige oder schikanös handelt. Dass der Verbraucher Preise verglichen und dem Verkäufer angeboten habe, den Vertrag bei Zahlung der Preis­differenz nicht zu widerrufen, stelle kein rechts­missbräuchliches Verhalten dar.

Ware trotz Tiefpreisgarantie woanders günstiger - Kunde widerrief Kaufvertrag fristgerecht

Der Presse­mitteilung der Presse­stelle des BGH vom 16. März 2016 ist zu entnehmen, dass der Verbraucher beim Verkäufer über das Internet zwei Matratzen bestellt hatte, die im Januar 2014 ausgeliefert und vom Kläger zunächst bezahlt worden waren. Unter Hinweis auf ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters und eine „Tiefpreis­garantie“ des Verkäufers bat der Kläger um Erstattung des Differenz­betrags von 32,98 Euro, damit er von dem ihm als Verbraucher zustehenden Widerrufs­recht absehe. Zu einer Einigung ist es nicht gekommen. Der Kläger widerrief daraufhin frist­gerecht den Kaufvertrag und sandte die Matratzen zurück.

BGH-Urteil zu Fernabsatzverträgen auch übertragbar auf Immobiliendarlehen

„Damit ist beim Widerruf eines Immobilien­darlehens das – aus unserer Sicht eher abwegige - Argument des Rechts­missbrauches im Normalfall vom Tisch“, meint Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechts­anwälte. „Das OLG Hamburg und das OLG Düsseldorf haben in zwei Entscheidungen einen Rechts­missbrauch angenommen, wenn ein Verbraucher bei Widerruf eines Immobilien­darlehens von den aktuell günstigen Zinsen profitieren möchte. Da ein solcher Beweggrund nach dem gestrigen BGH-Urteil kein rechts­missbräuchliches Verhalten darstellt“, so Hahn weiter, „dürften klagabweisende Urteile von Instanz­gerichten mit diesem Argument zukünftig nicht mehr zu halten sein.“

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Hahn Rechtsanwälte bietet kostenfreien Erstcheck an

Hahn Rechts­anwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern einen kosten­freien Erstcheck der Widerrufs­belehrung auf Fehler­haftigkeit an. Aber Achtung: Das Widerrufs­recht kann bei Kredit­verträgen, die zwischen dem 01. November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, nach dem verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Wohn­immobilien­kredit­richtlinie nur noch bis zum 21. Juni 2016 ausgeübt werden.

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