wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Bankrecht und Verbraucherrecht | 17.09.2021

Darlehens­widerruf

Widerruf von Auto­krediten! Top-Chance dank EuGH!

Darlehens­widerruf nach EuGH auch nach Ablösung des Verbraucher­darlehens grund­sätzlich möglich

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Darlehens­widerruf/Widerrufs­joker bei nicht ordnungs­gemäßer Belehrung über das Widerrufs­recht (u.a. seitens der Skoda Bank, BMW Bank GmbH und Volkswagen Bank): Europäischer Gerichtshof („EuGH“) erteilt weit verbreiteter bundes­deutscher Rechtsprechung eine Lektion.

Darlehens­widerruf hiernach auch nach Ablösung des Verbraucher­darlehens grund­sätzlich möglich! Der EuGH negiert damit eine Verwirkung bzw. den Einwand des Rechts­missbrauchs, welcher von Banken­anwälten und nationalen Gerichten häufig bejaht wurde; dies mit der Folge, dass bei abgelösten Darlehen kein Widerruf - und damit keine Rück­forderung der bezahlten Vor­fälligkeits­entschädigung bei vorzeitig abgelösten Darlehen - möglich sei.

Werbung

EuGH: Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend

Außerdem stellte der EuGH klar, dass sich die Vor­fälligkeits­entschädigung nach den vom Bundes­gerichts­hof vorgeschriebenen finanz­mathematischen Rahmen­bedingungen berechnet, als unzureichend.

Guter Erfolgsaussicht für Widerruf

Zahlreiche Darlehens­verträge dürften daher weiterhin mit guter Erfolgs­aussicht widerrufbar sein! Häufig finden sich zudem weitere Einbruch­stellen in den Darlehens­verträgen. Häufig wurde über Pflicht­angaben nicht oder nicht richtig belehrt! Es gibt eine Vielzahl von Stolper­fallen für die Banken, welche dem Darlehens­nehmer zum Widerruf verfolgen können.

Dies mit (u.a.) der erfreulichen Folge, dass die hoch verzinsten Alt­verträge ohne Zahlung einer Vor­fälligkeits­entschädigung sofort widerrufen/beendet werden können.

Kontaktieren Sie uns

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken - auch in Darlehens­widerrufs­fällen - bundesweit.

Werbung

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
Nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann auf ...
Bild von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#8654

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d8654
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!