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Bankrecht | 08.02.2016

Widerruf

Widerrufs­joker: Wie viel Geld kann man durch den Widerruf eines Darlehens­vertrages bzw. Kredit­vertrages einsparen?

Achtung: Bundes­kabinett will „ewiges“ Widerrufs­recht für Darlehens­verträge befristen

Es ist höchste Zeit sich über den Widerruf von Darlehens­verträgen Gedanken zu machen. Das Bundes­kabinett hat bereits beschlossen, dass das sogenannte „ewige“ Widerrufs­recht für die seit 2002 abgeschlossenen Darlehens­verträge nunmehr befristet wird.

Doch was bringt mir ein Kreditwiderruf eigentlich in Euro?

Ein Kredit­widerruf hat verschiedene Vorteile:

  • Vorteil 1: Die Bank muss alle erhaltenen Zahlungen an ihren Kunden zurück­geben und schuldet auf alle Zahlungen der Kredit­nehmer zusätzlich Zinsen in Höhe von bis zu 5 Prozent­punkten über dem jeweils geltenden Basis­zinssatz.
  • Vorteil 2: Dem Kredit­nehmer wird anstatt des vertraglich vereinbarten Zinssatzes nur der üblicherweise günstigere markt­übliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses berechnet.
  • Vorteil 3: Eine Vor­fälligkeits­entschädigung braucht der Bankkunde nicht zahlen und auch weitere Gebühren fallen für ihn weg, z.B. die Kredit­bearbeitungs­gebühr o.ä.

Praxisbeispiele:

Wir unter­scheiden in unseren nachfolgenden Praxis­beispielen zwischen dem

  • Widerruf eines bereits abgelösten Darlehens und
  • Widerruf eines laufenden Darlehens.

1. Widerruf eines bereits abgelösten Darlehens

Der Fall:

Am 19.11.2007 wurde ein Darlehen in Höhe von 176.000,- Euro mit einem vertraglich vereinbarten Zinssatz in Höhe von 6,17 % aufgenommen. Die Ratenhöhe betrug 1.100,- Euro monatlich. Das Darlehen wurde am 16.09.2015 vollständig - inklusive einer Vor­fälligkeits­entschädigung - zurück­geführt. Der markt­übliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses betrug nur 5,08 %. Insgesamt wurden von dem Darlehens­nehmer tatsächlich 265.698,29 Euro (Zins + Tilgung + Vor­fälligkeits­entschädigung) an die Bank gezahlt.

Was schuldet der Bankkunde der Bank nach dem Widerruf?

Unter Zugrunde­legung des markt­üblichen Zinssatzes von 5,08 % und Nutzung des Darlehens­nennbetrages bis zur Rück­führung des Darlehens am 16.09.2015 schuldet der Darlehens­nehmer den Gesamt­betrag in Höhe von 238.924,27 Euro.

Was schuldet die Bank dem Kunden?

Die Bank schuldet zum einen die Rück­zahlung aller vom Darlehens­nehmer bereits erbrachten Zins- und Tilgungs­leistungen sowie den Ablöse­betrag inklusive Vor­fälligkeits­entschädigung und zum anderen auch Nutzungen in Form von Zinsen in Höhe von bis zu 5 Prozent­punkten über dem jeweiligen Basis­zinssatz.

Insgesamt wurden von dem Darlehens­nehmer tatsächlich 265.698,29 Euro inklusive Vor­fälligkeits­entschädigung gezahlt. Zuzüglich der Zinsen in Höhe von 5 Prozent­punkten über dem Basis­zinssatz steht dem Darlehens­nehmer somit ein Betrag in Höhe von 286.025,17 Euro zu.

Dem Erstattungs­anspruch des Darlehens­nehmers in Höhe von 286.025,17 Euro steht ein Erstattungs­anspruch der Bank in Höhe von 238.924,27 Euro gegenüber.

Ergebnis:

Im Rahmen der Aufrechnung ergibt sich der Vorteil in Höhe von 47.100,90 Euro zugunsten des Darlehens­nehmers.

Die Bank muss zahlen. Der Widerruf hat sich gelohnt!

2. Widerruf eines laufenden Darlehens

Der Fall:

Am 22.08.2007 wurde ein Darlehen in Höhe von 100.000,- Euro mit einem vertraglich vereinbarten Zinssatz in Höhe von 4,60 % aufgenommen. Die laufende Ratenhöhe beträgt 800,- Euro monatlich. Der markt­übliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses war höher als vertraglich vereinbart und lag bei 4,85 %.

Die Berechnung erfolgt genau so wie bereits oben dargestellt:

Der Unterschied zum abgelösten Darlehens­vertrag liegt jedoch darin, dass nun der Darlehens­nehmer der Bank einen Rückzahlungs­betrag schuldet.

Der Vorteil ergibt sich daraus, dass der Rückzahlungs­betrag nach dem Widerruf in aller Regel geringer ausfällt, als die vertrags­gemäß offene Restschuld.

In Zahlen würde es z.B. heißen, dass der Darlehens­nehmer bei einem Darlehen über 100.000,- Euro anstatt 50.000,- Euro lediglich 35.000,- Euro zurück zu zahlen hat.

Der Widerruf lohnt sich auch hier! Der Kunde spart.

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