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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 30.08.2016

Fonds­gesellschaften

Wirtschaftliche Schwierig­keiten der Euro Grundinvest: Anleger am Abgrund

Offenbar wurde hier mit dem Geld der Anleger ein Schneeball­system betrieben

Für die Anleger der EGI Euro Grundinvest Fonds nehmen hohe finanzielle Verluste immer konkretere Formen an. Bei den Gesell­schafter­versammlungen in Freising wurde ein düsteres Bild gezeichnet.

Euro Grundinvest Fonds hat wirtschaftliche Probleme

Die wirtschaftlichen Probleme der Euro Grundinvest Fonds sind schon länger bekannt. Ende 2015 wurden die Anleger zur Rück­zahlung erhaltender Ausschüttungen aufgefordert. Damals war laut Handels­blatt von einer „prekären Finanzsituation“ und „drohender Zahlungs­unfähigkeit“ die Rede. Die desaströse Lage hat wohl mehrere Gründe, wie jetzt deutlich wurde: Immobilien wurden zu deutlich überhöhten Preisen eingekauft, andere Objekte existieren wohl erst gar nicht. Vermögens­werte wurden mehr oder weniger beliebig zwischen den Fonds hin- und hergeschoben – je nachdem, wo gerade Kapital fehlte. Offenbar wurde hier ein Schneeball­system betrieben und das Geld der Anleger ist in dubiosen Kanälen versickert.

Gründer und ehemaliger Chef des Emissionshauses Euro Grundinvest soll für die Krise verantwortlich sein

Verantwortlich für das Ganze soll Malte Hartwieg, Gründer und ehemaliger Chef des Emissions­hauses Euro Grundinvest, sein. Ähnliche Vorgänge sind auch von seinen Emissions­häusern Selfmade Capital und New Capital Invest bekannt. Euro Grundinvest hatte Hartwieg 2014 abgestoßen ebenso wie seine Vertriebs­gesellschaft dima24. Die Anleger stehen dennoch vor einem finanziellen Scherben­haufen. Den Fonds­gesellschaften geht es kaum besser. Nun sollen die bestehenden Fonds liquidiert und eine neue Gesellschaft gegründet werden, um die Immobilien zu verwerten. Dann könnten die Anleger rund zehn Prozent ihrer Einlage zurück­erhalten.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Die beste Möglichkeit, die finanziellen Verluste zu minimieren, dürfte in der Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen liegen. Ansprüche dürften unstreitig bestehen. Denn sowohl in den Emissions­prospekten als auch in den Beratungs­gesprächen hätten die bestehenden Risiken umfassend aufgezeigt werden müssen. Insbesondere hätten die personellen Verknüpfungen zwischen den Fonds­gesellschaften und dem Vertrieb dima24 dargelegt werden müssen. Entsprechende Urteile liegen inzwischen vor.

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