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Internetrecht und Vertragsrecht | 12.01.2016

Branchenbuchabzocke

Zu Unrecht gezahlter Betrag wird von Hamann Medien zurück erstattet

Auf Forderungen verzichtet der Betreiber des Internetverzeichnisses meinbranchenverzeichnis.de

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Hamann Medien GmbH zahlt aufgrund unserer anwaltlichen Tätigkeit Geld für einen angeblich beauftragten Eintrag im das Internetverzeichnis meinbranchenverzeichnis.de an unseren Mandanten zurück.

Wer die Rechnung der Hamann Medien GmbH wegen eines angeblich beauftragten Eintrags im Internetverzeichnis meinbranchenverzeichnis.de bezahlt hat und nachträglich feststellt, dass das gesamte Vertragsverhältnis auf eine Täuschung beruht, hat gute Chancen sein Geld zurück zu bekommen. Jedenfalls ist dies der SI Rechts­anwalts­gesellschaft erfolgreich gelungen. Nach unserem Tätigwerden hat die Hamann Medien GmbH über die Anwaltskanzlei Büsselmann die Rückzahlung des Rechnungsbetrags zugesichert.

Anwaltliche Hilfe

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft hilft Ihnen bei der Rückforderung von geleisteten Zahlungen und der Abwehr weiterer Zahlungsaufforderungen wegen eines angeblich beauftragten Branchenbucheintrags.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hamann Medien GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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