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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 26.06.2017

Lebens- und Renten­versicherungen

„Wider­spruchs­joker“: Kunde erhält durch Göddecke Rechts­anwälte zusätzliches Geld aus Lebens­versicherung

Auch bereits beendete Lebens­versicherungen bergen noch Guthaben

Während Lebens­versicherungen früher noch aufgrund ihrer hohen Renditen als profitable Geldanlagen und Baustein zur Alters­vorsorge galten, zeichnet die Praxis heute ein anderes Bild. Um jetzt noch das Maximum aus Ihrer Versicherung zu holen, lohnt es sich einen spezialisierten Anwalt hinzu­zuziehen.

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So lag es bei der CM-Lebens­versicherung. Durch den Widerspruch erhält ein Lebens­versicherungs­kunde oft mehr Geld als bei einer Kündigung. Das Gleiche gilt vielfach ebenso bei einer schon beendeten Lebens­versicherung. Das bedeutet, der Mandant der Göddecke Rechts­anwälte erhielt sämtliche eingezahlten Versicherungs­beiträge zurück zuzüglich einer attraktiven Verzinsung. Alles, was der Lebens­versicherer „verdient“ hat, steht dem Versicherungs­nehmer zu. Lediglich der Wert für den faktisch genossenen Versicherungs­schutz wird dabei abgezogen. Dieser stellt jedoch erfahrungs­gemäß nur einen vergleichsweise geringen Posten dar.

So kommen Sie schnell zu Ihrem Geld

Das bekommen Lebens­versicherungs­kunden wieder:

  • den Sparanteil des Versicherungs­nehmers
  • die Abschluss- und Verwaltungs­kosten des Versicherers
  • Zinsen

Wer an den „wahren Wert“ seiner Lebens­versicherung heran möchte, kann den „Wider­spruchs­joker“ nutzen. Wer diesen Vorteil für sich nutzen will, kann dazu professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. So erhielt unser Mandant mit unserer Unterstützung sicher und schnell innerhalb von nur 2 Monaten sein Guthaben.

Bundesgerichtshof bestätigt ewiges Widerspruchsrecht

Hintergrund ist, dass zahlreiche Versicherer ihre Kunden in der Vergangenheit nicht richtig über ihr Widerspruchs­recht belehrt haben. Folge dessen ist, dass den betreffenden Versicherungs­verträgen noch heute wider­sprochen werden kann. Der Bundes­gerichts­hof hat dies bereits mehrfach bestätigt.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Es lohnt sich seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Dieser könnte in Ihren Unterlagen enormes Potenzial erkennen und bares Geld für Sie rausschlagen. Reichen Sie also Ihre Unterlagen zur kosten­freien Prüfung bei uns ein.

Punkte für Ihre Check-Liste

Prüfen Sie:

  • ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
  • ob Ihre Vertrags­unterlagen eine Widerspruchs­belehrung enthalten
  • oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Wider­spruchs­belehrungen. Lassen Sie diese Widerspruchs­belehrung durch uns kostenfrei prüfen.

Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

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