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Vertragsrecht | 08.12.2017

Branchenbuchabzocke

www.deutschegewerbeeintraege.com: Telefonische Kaltakquise der Deutsche Gewerbeeinträge SLU

Vertrag kommt durch Zustimmung einer telefonischen Gesprächs­aufzeichnung zustande

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Deutsche Gewerbeeinträge SLU betreibt unter www.deutschegewerbeeintraege.com ein Branchenverzeichnis. Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, betreibt das Unternehmen telefonische Kaltakquise.

Als Firmensitz gibt die Deutsche Gewerbeeinträge SLU folgende Adresse an:

Deutsche Gewerbeeinträge SLU

Calle Las Dalias 1 Local 93

35100 San Bartolome de Tirajana, Las Palmas, Spanien

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

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Deutsche Gewerbeeinträge täuscht bestehendes Vertragsverhältnis vor

Die Deutsche Gewerbeeinträge SLU verschickt nach der telefonischen Kaltakquise an die Betroffenen eine Rechnung. Auf Grundlage eines fernmündlichen Vertrags rechnet das Unternehmen einen „Branchen Neueintrag“ ab. Für einen sechsmonatigen Eintrag werden 298,00 Euro fällig. Die Betroffenen werden wohl während des Telefonats mit der Deutsche Gewerbeeinträge SLU einer Gesprächsaufzeichnung zugestimmt haben, welche als Beweismittel für das Zustandekommen des fernmündlichen Vertrags dienen soll. Nach Angaben unserer Mandantschaft soll die Deutsche Gewerbeeinträge SLU jedoch während des Telefonats vortäuschen, das bereits vertragliche Beziehungen zum Unternehmen bestehen. Im Falle einer solchen Täuschung bestehen gute Chancen, die Forderung wegen des „Branchen Neueintrags“ abwehren zu können.

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