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Vertragsrecht | 15.01.2019

Branchen­buch­abzocke

www.fa-24.com: Vertrags­stornierung in Sachen Firmen­auskunft24

Firmen­auskunft P.U.R. GmbH storniert Firmen-Werbe-Eintrag im Branchen­verzeichnis

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler für einen Firmen-Werbe-Eintrag in dem Branchenverzeichnis Firmenauskunft24 zahlen soll, hat gute Chancen nichts an die Firmenauskunft P.U.R. GmbH zahlen zu müssen.

Firmenauskunft24 storniert Firmen-Werbe-Eintrag im Branchenverzeichnis

Geht man richtig gegen die Forderung vor, so stehen die Chancen gut, dass die Firma auf die Begleichung der Rechnung verzichtet. So ist es unserer Kanzlei gelungen, dass die Firmen­auskunft P.U.R. GmbH den Vertrag über den Branchen­buch­eintrag storniert. Zudem hat uns die Firma versichert, dass Sie unsere Mandantschaft nicht weiter kontaktieren wird und darüber hinaus die Werbe­kampagne und die kompletten Daten unserer Mandantschaft gelöscht werden.

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Kämpfen Sie für Ihr Recht!

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungs­aufforderung der Firmen­auskunft P.U.R. GmbH wegen eines Firmen-Werbe-Eintrags bei Firmen­auskunft24 erhält, sollte sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Haupt­beitrag zur Firmenauskunft P.U.R. GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchen­buchanbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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