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Vertragsrecht | 21.02.2020

Branchen­buch­abzocke

www.ihrgewerbeportal.de: GID-Gewerbeinformationsdienst UG geht auf Kundenfang

Unternehmen rechnet Texteintrag für Internet­seite zum Preis von 598,00 Euro ab

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die GID-Gewerbeinformationsdienst UG betreibt im Internet unter www.ihrgewerbeportal.de ein Branchen­verzeichnis für Gewerbe­treibende und Frei­berufler.

Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, verschickt die GID-Gewerbeinformationsdienst UG Formulare, die zur Korrektur und Ergänzung der Firmendaten auffordert. Überschrieben ist das Formular mit “Gewerbedatenregistrierung”. Es wird auf eine “Registrierung gewerb­licher Einträge” hingewiesen. Das Formular sollte aber auf keinen Fall unter­schrieben an die GID-Gewerbeinformationsdienst UG zurückgeschickt werden.

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Anschrift der GID-Gewerbeinformationsdienst UG

Als Firmensitz gibt das Unternehmen folgende Anschrift an:

GID-Gewerbeinformationsdienst UG

Weidenbornstraße 8a

65189 Wiesbaden

Als Geschäfts­führer wird ein Herr Ivan Koltau genannt.

Rechnung für Texteintrag auf ihrgewerbeportal.de

Hat ein Gewerbe­treibender oder Frei­berufler das Formular der GID-Gewerbeinformationsdienst UG unter­schrieben und an das Unternehmen zurückgesendet, erhält er nachfolgend eine Rechnung. Diese ist überschrieben mit “ihrgewerbeportal.de” und rechnet einen Texteintrag für die Internet­seite zum Preis von 598,00 Euro ab. Was nämlich schnell übersehen werden kann, ist der Umstand, dass mit Unterschrift unter dem Formular ein Zwei-Jahres-Vertrag über einen kosten­pflichtigen Texteintrag in dem Branchen­verzeichnis “ihrgewerbeportal.de” zustande kommt.

Das Formular der GID-Gewerbeinformationsdienst UG weist darauf hin. Die entsprechenden Text­passagen finden sich aber versteckt im Klein­gedruckten. Demgegenüber sind die Hinweise und Aufforderung zur Über­prüfung der Firmendaten sowie zum Unterschreiben und zur Rück­sendung des Formulars fettgedruckt hervor­gehoben. Unserer Ansicht nach ein klarer Fall von Bauernfängerei.

Zahlungsunwilligen Kunden droht Post von der Crucenia Inkasso & Datenschutz GmbH

Weigert sich ein Betroffener selbst nach dem Erhalt von Mahnungen zu zahlen, kann er Post von der Crucenia Inkasso & Datenschutz GmbH bekommen. Das Inkasso­büro verlangt unter Androhung eines Gerichts­verfahrens die Zahlung der offenen Forderung und der Inkassokosten.

Lesen Sie hier mehr über das Inkasso­büro: Inkasso der Crucenia Inkasso & Datenschutz GmbH

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