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Immer wieder gibt es auch neue Trends wie beispielsweise das Outdoor-Kochen. Wer möchte schließlich nicht bei schönem Wetter und der Möglichkeit eines eigenen Gartens diese auch nutzen, um dort sein Essen zuzubereiten sowie natürlich auch gemeinsam mit der Familie oder Freunden zu speisen? Ein Klassiker ist dabei natürlich das Barbecue. Viele Deutsche ¬– vor allem Männer – holen sofort den Grill heraus, sobald die Temperaturen über die 20 Grad Marke steigen und sich der Sommer ankündigt. Sogar das Wintergrillen erfreut sich steigender Beliebtheit.
Die Deutschen lieben das Grillen
Aktuelle Statistiken offenbaren, wie sehr die Deutschen das Barbecue als Freizeitbeschäftigung lieben. Demnach sehen es 76 Prozent als Spaß für die ganze Familie und somit vor allem als soziales Event an. 13 Prozent grillen sogar das ganze Jahr über und 50 Prozent nennen als Grund für ihre Liebe zum Grill vor allem den guten Geschmack. Hoch im Kurs liegen dabei die klassischen Bratwürste sowie ein saftiges Steak. Besonders gut schmecken diese vom Holzkohlegrill, finden jedenfalls 68 Prozent der Deutschen. Nur 19 Prozent greifen hingegen lieber zur elektrischen Variante. Doch ein Holzkohlegrill bedeutet natürlich ein offenes Feuer. Ist das in deutschen Gärten überhaupt zulässig?
Rechtslage zum Grillen im eigenen Garten
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Prinzipiell ist das Grillen im eigenen Garten durchaus erlaubt, jedoch gibt es einige gesetzliche Richtlinien zu beachten. Viele Deutsche würden im Sommer am liebsten jeden Tag grillen, doch vor allem der Rauch sowie eventuelle Lärm – bei einer spontanen Grillparty bis in die Abendstunden – werden dabei häufig für die Nachbarn zum Problem. Dementsprechend häufig gibt es Streitigkeiten vor Gericht zum Thema Barbecue im heimischen Garten. Wer das Grundstück jedoch nicht selbst besitzt, sondern dort nur zur Miete wohnt, für den ist das Grillen unter Umständen verboten. Besonders häufig ist das bei gemeinschaftlich genutzten Gärten der Fall, beispielsweise eines Mehrfamilienhauses, um Streit zwischen den einzelnen Parteien sowie Beschädigungen oder Verschmutzungen im Garten präventiv zu verhindern. Gerade dort, wo häufig Kinder toben, gehen mit dem Grill natürlich auch entsprechende Gefahren einher. Auf solche Regelungen im Mietvertrag oder der Hausordnung muss somit Rücksicht genommen werden. Es steht den Eigentümern frei, ein eingeschränktes oder auch absolutes Grillverbot auszusprechen.
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Nachtruhe gilt auch für das Grillfest
Gibt es ein solches Verbot nicht oder ist der Grillmeister selbst Eigentümer des Gartens, darf er hier natürlich auch zum Barbecue unter Freunden oder Angehörigen einladen. Dennoch gelten für solche Grillfeste natürlich auch die üblichen Zeiten. Zwischen 22 Uhr und sieben Uhr gilt somit die Nachtruhe. Je mehr Nachbarn es gibt und je näher diese wohnen, umso wichtiger ist die Einhaltung dieser Grundregel, um einen unerwünschten Besuch der Polizei oder einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden. Wer hingegen das Glück eines freistehenden Hauses in der Natur hat, wo die nächsten Nachbarn kilometerweit entfernt wohnen, muss diesbezüglich natürlich weniger Rücksicht nehmen.
Rücksicht auf die Nachbarn ist das A und O
Dieses ist ohnehin das Stichwort, denn wenn das Grillen im Garten Probleme verursacht, dann in der Regel mit Nachbarn, welche sich gestört fühlen. Aus diesem Grund ist ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft essentiell und alle Parteien sollten aufeinander Rücksicht nehmen sowie offen darüber sprechen, was für sie in Ordnung ist und wovon sie sich gestört fühlen (würden). So viel zum Idealfall. Leider sieht das in der Realität häufig anders aus. Nachbarschaftsstreit gehört für viele Deutsche zum ganz normalen Alltag und anstatt miteinander zu sprechen, werden gleich Polizei, Anwälte & Co eingeschaltet. Ständige Urteile zum Thema Grillen im Garten sind das Ergebnis und so wurde mittlerweile beispielsweise entschieden, dass die Nachbarschaft das gelegentliche Grillen im Sommer zwar hinnehmen muss – wenn kein Verbot ausgesprochen wurde, wie bereits erwähnt. Doch was bedeutet „gelegentlich“?
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Wie häufig darf im Garten gegrillt werden?
Zum Thema Häufigkeit des Grillens gibt es zwar bereits mehrere Urteile, leider sind sich diese jedoch nicht einig. Das Aachener Landgericht hält beispielsweise zwei Grillfeten pro Monat für mehr als ausreichend, während in München 16 Partys in vier Monaten vom Landgericht abgesegnet wurde. Demgegenüber dürfen laut Oberlandesgericht Oldenburg nur vier Grillfeiern pro Jahr abgehalten werden. Dabei handelt es sich aber tatsächlich um ein Barbecue mit Freunden oder der ganzen Familie. Wer beispielsweise mit dem Partner den lauen Sommerabend genießen möchte und sich leise mit dem Grill in die hinterste Ecke des Gartens verzieht, der darf vielleicht häufiger zum Barbecue greifen.
„Vielleicht“ deshalb, weil es sich stets um eine Einzelfallentscheidung handelt. Es kann somit keine allgemeine Aussage getroffen werden, wie häufig das Grillen im Garten möglich ist, bis die Nachbarn sich gestört fühlen. Am besten, diese werden einfach gefragt – denn Kommunikation ist nach wie vor der effizienteste Weg, um Streitigkeiten zu verhindern. Als grobe Faustregel dürfte das Grillen einmal pro Monat unbedenklich sein, doch eine Garantie gibt es dafür nicht. Zudem sollte natürlich der Lärm reduziert und der Grill so aufgestellt werden, dass der Rauch nicht direkt zum Nachbarn zieht.
Sicherheit: Worauf ist beim Grillen im Garten zu achten?
Beim Grillen mit Feuer, sei es ein offenes Feuer oder der Holzkohlegrill, sind einige Sicherheitsaspekte zu beachten. Ansonsten droht nicht nur ein Streit mit den Nachbarn, sondern unter Umständen sogar akute Brandgefahr für den Garten oder die umliegenden Gebäude. Aus diesem Grund sollte für das Grillen kein Brennspiritus verwendet werden. Das ist ohnehin gesundheitsschädlich und verdirbt den Geschmack des Grillguts. Besser sind Anzündhilfen, wie sie mittlerweile in jedem Supermarkt zur Grillsaison erhältlich sind.
Der Grill muss zudem sicher stehen und gegen ein Umkippen gesichert sein. Er sollte niemals unbeaufsichtigt bleiben und darf nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder Pflanzen aufgestellt werden. Verboten ist das Grillen zudem im Wald beziehungsweise am Waldrand sowie auf öffentlichen Plätzen, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Nach dem Grillen muss das Feuer ordentlich gelöscht und erst dann darf der Grill auch aus den Augen gelassen werden. Die noch heiße Kohle hat im Mülleimer nichts verloren, sondern sollte mindestens 24 Stunden im Grill abkühlen und vor Verwehungen geschützt werden.
Lagerfeuer im eigenen Garten – ja oder nein?
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Einige Menschen wünschen es sich aber noch gemütlicher und möchten die Sommerabende romantisch um das Lagerfeuer verbringen und Stockbrot, Bratwürste oder Marshmallows über dem offenen Feuer grillen. Allerdings sind die rechtlichen Bestimmungen hier noch einmal deutlich strenger. Erst einmal ist mit dem Ordnungsamt abzuklären, ob ein offenes Feuer im Garten überhaupt erlaubt ist und unter welchen Voraussetzungen. Bei gemieteten Gärten muss zudem natürlich wieder der Mietertrag beziehungsweise die Hausordnung berücksichtigt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt und ein Feuer ist zulässig, so muss hierfür aber entweder unbedingt eine entsprechende Feuerstelle angelegt werden oder eine sichere Alternative gewählt werden. Hierzu zählt die Verwendung einer Feuerschale oder von speziellen Feuerkörben. Diese dürfen auch häufig in öffentlichen Parks oder am Ufer eines Sees verwendet werden – wenn ausdrücklich erlaubt – und sorgen somit für zahlreiche laue Sommerabende am Lagerfeuer, auch abseits des eigenen Gartens. Dennoch ist im Umgang mit offenem Feuer stets Vernunft angebracht, um die Natur, den Garten sowie die Menschen selbst vor den Sicherheitsrisiken zu bewahren.