wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verkehrsrecht | 04.02.2019

Info Fahreignungsregister

Punktelöschung in Flensburg: Wann verfallen Punkte im Fahreignungsregister?

Informationen zur Tilgung von Punkten in Flensburg

Wenn sich die Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sammeln, wird es brenzlig für den Führerscheininhaber. Doch die Punkte sind nicht in Stein gemeißelt, sondern unterliegen gesetzlich klar bestimmten Tilgungsfristen. Wir zeigen, wann und wie Ihre Punkte im Flensburger Fahreignungsregister gelöscht werden.

Werbung

Grundsätzlich gelten folgende Tilgungsfristen:

  • Eintragungen mit 1 Punkt: Tilgung nach 2,5 Jahren
  • Eintragungen mit 2 Punkten: Tilgung nach 5 Jahren
  • Eintragungen mit 3 Punkten: Tilgung nach 10 Jahren

Neben diesen Tilgungsfristen ist aber auch die Überliegefrist zu beachten (vgl. Überliegefrist - Löschung und Tilgung von Punkten in Flensburg ist trickreich).

Die unterschiedlich langen Tilgungsfristen erklären sich mit der Schwere der zugrunde liegenden Verstöße. Bei einem Punkt geht es schließlich noch um weniger gravierende Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot. Bei Verstößen mit zwei Punkten handelt es sich bereits um Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot oder Straftaten ohne Entziehung des Führerscheins, und drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis.

Tilgungsfristen beginnen mit Rechtskraft der Entscheidung

Entscheidender Zeitpunkt, ab dem die Tilgungsfristen zu laufen beginnen, ist jeweils die Rechtskraft des Bußgeld-Bescheids, mit dem die Punkte festgesetzt werden. Da sich Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren hinziehen können – insbesondere wenn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird und es zu einem Gerichtsverfahren in möglicherweise mehreren Instanzen kommt – kann deshalb der tilgungsrelevante Zeitpunkt gravierend vom Zeitpunkt des Tatzeitpunkts des Verkehrsverstoßes abweichen.

Artikeltipp:

@ART1419:anwaltsregister[Die 7 häufigsten Fragen rund um Radarfalle, Fahrverbot und Geschwindigkeitsüberschreitung]@

Bei neuen Punkten kommt es auf das Datum des Verkehrsverstoßes an

Etwas komplizierter wird die Rechtslage allerdings durch die so genannte „Überliegefrist“. Diese kommt zum Tragen, wenn vor Ablauf der Tilgungsfrist einer Eintragung ein neuer Verkehrsverstoß begangen wird, dieser aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist rechtskräftig mit der Festsetzung neuer Punkte in Flensburg geahndet wird. Diese nachträgliche Berücksichtigung von Punkten ist bis zu einem Jahr nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist möglich.

Löschung der Punkte erst ein Jahr nach Tilgung

In dem Fall werden die zum Zeitpunkt des neuen Verstoßes noch bestehenden Punkte bei Eintragung der neuen Punkte berücksichtigt, so dass es noch zu einer für die Fahrerlaubnis kritischen Punkthöhe kommen kann. Ein Jahr nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist (also nach 3,5 Jahren, 6 und 11 Jahren) werden die Punkte endgültig aus dem Register gelöscht.

Werbung

Keine Tilgung während Probezeit

Während der Probezeit werden übrigens keine Punkte getilgt. Dies kann frühestens mit Ablauf der Probezeit erfolgen – was insbesondere im Fall der verlängerten Probezeit zu einem relevanten Problem werden kann.

Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen

Abgefragt werden kann der eigene Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt, unter dessen Regie das Fahreignungsregister geführt wird. Die Abfrage ist durch persönliche Auskunft an den Behörden-Standorten in Flensburg und Dresden, durch Anfrage per Post sowie per Online-Auskunft auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamts möglich.

Punkteabbau durch Teilnahme an Fahreignungsseminar

Diejenigen, deren Punkte sich in Flensburg gefährlich häufen, haben die Möglichkeit, frewillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dies kommt für Personen in Betracht, die höchstens fünf Punkte auf ihrem Konto haben. Durch die Teilnahme kann einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden.

Probleme im Verkehrsrecht? Diese Anwälte helfen

Bei Ärger im Verkehrsrecht finden Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Wenn Sie in eine Radarfalle geraten sind und geblitzt wurden, dann können Sie auch unsere Anwaltsliste zum Thema Geschwindigkeitsverstoß und Radarfalle nutzen.

Siehe auch:

Werbung

Quelle: DAWR/we
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.9 (max. 5)  -  8 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#2026

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d2026
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!