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Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht und Verbraucherrecht | 30.06.2015

Neues

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2015

Die Lkw-Maut wird auf mehr Bundesstraßen ausgeweitet. Die Renten steigen zum 1. Juli deutlich um mehr als zwei Prozent. Für Elektroautos gibt es Vorteile beim Parken. Für Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Diese und weitere Regelungen treten im Juli 2015 in Kraft.

Verkehr: Lkw-Maut auf mehr Bundesstraßen

Derzeit gilt die Lkw-Maut auf etwa 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und 1.200 Kilometern Bundesstraßen. Sie besteht für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen. Mit der Änderung des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes wird die Lkw-Maut zum 1. Juli 2015 auf weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche vierspurige Bundesstraßen ausgeweitet. Die Einnahmen sind zweckgebunden und werden für den Erhalt und Neubau von Bundesfernstraßen eingesetzt.

Renten: Altersbezüge - Höhere Renten ab Juli

Mehr Geld für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Ab dem 1. Juli 2015 steigen die Zahlungen aus der Rentenkasse in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent, in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent.

Terrorismusbekämpfung: Kampf gegen staatsgefährdende Gewalttaten

Die Bundesregierung geht entschlossen gegen den internationalen Terrorismus vor. Die neue Regelung stellt das Reisen und den Versuch einer Reise in terroristischer Absicht unter Strafe. Strafrechtlich relevant sind damit künftig Reisen in solche Länder, in denen Terroristen ausgebildet werden. Damit wird die so genannte „Foreign Terrorist Fighters“-Resolution des UN-Sicherheitsrats vom 24. September 2014 umgesetzt. Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten ist am 20. Juni 2015 ist in Kraft getreten.

Energie: Sonderrechte für Elektroautos

Mit neuen Anreizen will der Bund die Elektromobilität in Deutschland fördern. So sollen Städte und Gemeinden Elektrofahrzeugen künftig Sonderprivilegien wie reduzierte Parkgebühren oder besondere Parkplätze an Ladestationen einräumen können.

Das Elektromobilitätsgesetz ist bereits am 12. Juni 2015 in Kraft getreten.

Bessere Förderung von energieeffizienten Produktionsanlagen

Unternehmen, die die Energieeffizienz ihrer Produktionsanlagen und Produktionsprozesse steigern, profitieren ab dem 1. Juli von besonders zinsgünstigen Darlehen durch die KfW-Bankengruppe. Gewerbliche Unternehmen können die entsprechenden Förderkredite im „KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse“ über ihre Hausbanken beantragen. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz des Bundeswirtschaftsministeriums.

Verbraucher: Schuldnern bleibt mehr Geld

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen steigen: Künftig beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1073,88 Euro (bisher: 1045,04 Euro). Der Betrag erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltspflichten um monatlich 404,16 Euro (bisher 393,30 Euro) für die erste und um monatlich weitere 225,17 Euro (bisher 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Schuldnern bleibt damit mehr Geld zur eigenen Verfügung.

Die neue Pfändungstabelle und ein aktueller Pfändungsrechner sind auf der Serviceseite von refrago.de zu finden.

Inneres: Bundesregierung führt Bürokratiebremse ein

Ab 1. Juli 2015 gilt die neue Bürokratiebremse der Bundesregierung. Ziel ist es, den Anstieg von Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen. Die sogenannte „One in, one out – Regel“ gilt grundsätzlich für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf die Wirtschaft auswirken. Wenn also neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft bringen, müssen diese an anderer Stelle abgebaut werden. Das Prinzip „Eins rein – eins raus“ gilt für alle Vorhaben, die ab dem 1. Juli 2015 beschlossen werden.

Terrorismus: Änderung des Personalausweisgesetzes

Die Änderung des Personalausweisgesetzes gehört zu den Maßnahmen des Bundesinnenministeriums, die sich gegen islamistischen Extremismus richten. Reisen von Personen, die die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands gefährden, sollen wirksam und nachhaltig unterbunden werden. Das Gesetz ist bereits am 30. Juni 2015 in Kraft getreten.

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