[28.04.2016] Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), der u.a. für das Bankrecht zuständig ist, hat am 23.02.2016 in zwei Verfahren über Klagen eines Verbraucherschutzverbandes entschieden, in denen es um die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung in bestimmten Verbraucherkreditverträgen ging.