wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Reiserecht und Versicherungsrecht | 05.10.2015

Reiserücktritt

Kann man wegen politischer Unruhen im Urlaubsland von der geplanten Reise kostenfrei zurücktreten?

Kostenfreie Stornierung einer Reise nur bei höherer Gewalt möglich

Politische Unruhen wie jüngst in Thailand oder der Türkei verunsichern auch hierzulande viele Menschen. Urlauber, die eine Reise in betroffene Länder gebucht haben, machen sich Sorgen um die Sicherheitslage und möchten ihre geplante Reise absagen. Ob eine bereits gezahlte Flugreise kostenfrei storniert werden kann, darüber informiert die Württembergische Versicherung, ein Tochterunternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische.

Kostenfreie Stornierung einer Reise nur bei höherer Gewalt möglich

Eine kostenfreie Stornierung ist immer dann möglich, wenn ein Fall „höherer Gewalt“ vorliegt. Dies trifft zu, wenn die Reise durch ein unvorhersehbares Ereignis erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist und diese Umstände zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht ersichtlich waren. Hierunter fallen beispielsweise politische Unruhen, Kriege und Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche oder Flutwellen. Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten als Anhaltspunkt dafür, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt und die Reise gebührenfrei abgesagt werden kann.

Politische Unruhen zählen im Allgemeinen nicht dazu

Politische Unruhen in Urlaubsregionen, die keine erhebliche Gefährdung darstellen – also nicht als Fall höherer Gewalt eingestuft werden – fallen in der Regel unter das allgemeine Reiserisiko. Deshalb ist hier grundsätzlich keine kostenfreie Stornierung möglich.

Annullierter Flug

Wird ein Flug gestrichen, haben Passagiere die Wahl zwischen der Erstattung der Ticketkosten oder einer anderweitigen Beförderung zum Zielort. Verzichtet der Reisende auf eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel, muss ihm die Airline den vollen Ticketpreis erstatten. Zudem hat der Fluggast einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen, wenn er erst in den 14 Tagen vor Abflug von der Annullierung erfährt.

Keine Ticketpreiserstattung bei alternativer Beförderung

Entscheidet sich der Reisende für eine alternative Beförderung, wird der Ticketpreis nicht erstattet, der Anspruch auf Ausgleichszahlungen bleibt aber erhalten. Keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben Fluggäste, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder politische Instabilität zurückzuführen ist.

Bei Absage einer Reise aus persönlichen Gründen muss generell eine Stornogebühr gezahlt werden

Muss ein Reisender seinen Urlaub aus wichtigen Gründen – Krankheit, Unfall oder Tod eines nahen Angehörigen – absagen, so muss er generell für die Stornogebühren oder bereits geleisteten Anzahlungen selbst aufkommen. In jedem Fall empfiehlt sich deshalb eine Reiserücktrittskosten-/ Stornokostenversicherung, die in solchen Fällen einspringt und die Stornokosten deckt. Der Versicherungsnehmer muss beispielsweise mittels ärztlichem Attest oder einem Totenschein den Grund seiner Urlaubsstornierung gegenüber der Versicherung belegen. Oft ist die Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung gekoppelt, die im Falle eines Abbruchs der Reise die nicht in Anspruch genommenen, aber bereits gezahlten Leistungen ersetzt.

Quelle: Wüstenbrot & Württembergische AG/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#1004

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d1004
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!