wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schulrecht | 10.03.2015

Schulurlaub

Klassenfahrt und Recht: Rechtliche Fragen und Antworten rund um die Klassenfahrt

Ging die Reise früher an die Nordsee oder in den Westerwald, werden die Ziele heute exotischer. Dafür müssen Eltern immer tiefer in die Tasche greifen, was gerade Familien mit mehreren Kindern vor echte Probleme stellt. Rechtliche Infos rund um die Klassenfahrt und Tipps zu finanziellen Zuschüssen.

Werbung

Was darf eine Klassenfahrt kosten?

In den entsprechenden Verordnungen gibt es keine Obergrenzen für die Kosten einer Klassenfahrt. Zwar soll ein Klassenfahrt finanziell für die Eltern zumutbar bleiben, aber die Formulierungen bleiben schwammig. Allerdings legen manche Schulen eigenständig Obergrenzen für die Kosten fest. Zudem werden Klassenfahrten meist so früh angekündigt, sodass es möglich sein sollte, dafür zu sparen.

Wer bestimmt, wohin die Reise geht?

Das Ziel einer Klassenfahrt wird meist vom Lehrer vorgeschlagen. Eine Genehmigung ist lediglich durch den Schulleiter nötig. Eltern haben auf dem Elternabend jedoch die Möglichkeit, gegen das geplante Ziel zu intervenieren, wenn ihnen die damit verbundenen Kosten als zu hoch erscheinen. Doch es erfordert einigen Mut, seine finanziellen Bedenken vor allen anderen Eltern zu äußern. Man sollte es aber dennoch tun, denn oft sind es auch zahlreiche andere Eltern, die diese Bedenken teilen. Und vielleicht findet man gemeinsam eine kostengünstigere Variante der Klassenreise.

Muss mein Kind teilnehmen?

Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung im Sinne der Schulordnungen, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Nach Auskunft der ARAG können Gründe vorliegen, aufgrund derer nicht an der Fahrt teilgenommen werden muss. Das OVG Bremen entschied jedoch, dass Kinder nur in Ausnahmefällen von der Teilnahme einer Klassenfahrt aufgrund ihres Glaubens befreit werden können (Az.: 1 A 275/10). Die Schule ist mehr ist als Algebra und Vokabeln pauken. Gemeinsame Fahrten sind fester Bestandteil des Lernens und wichtig für das Klima in der Klasse. Gleichzeitig werden das gegenseitige Verständnis und soziale Verhaltensweisen wie Toleranz und Rücksichtnahme gefördert sowie das selbstständige und verantwortliche Handeln des Schülers gestärkt. Entscheiden sich Eltern trotzdem gegen eine Teilnahme ihres Kindes an der Klassenreise, muss es den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen oder zu Hause schulische Aufgaben erledigen.

Werbung

Was tun, wenn es finanziell zwickt?

Arbeitslose Eltern haben nach die Möglichkeit, sich für die Klassenfahrt finanzielle Unterstützung vom Staat zu holen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes aus 2008 (Az.: B 14 AS 36/07 R) müssen Ämter die kompletten Kosten für eine Reise übernehmen. Dabei gibt es keine Höchstgrenzen für die Erstattung, damit betroffene Kinder nicht benachteiligt werden. Auch Geringverdienern stehen Mittel aus dem öffentlichen Topf zu. Hier wird von Fall zu Fall entschieden, wer - abhängig von den jeweiligen Lebensumständen - wie viel Unterstützung bekommt.

Andere Hilfen - kreativ werden!

Es gibt zwar keine Rechtsansprüche auf andere Hilfen, aber zahlreiche Möglichkeiten, sich auf andere Art finanzielle Unterstützung zu holen. An vielen Schulen gibt es beispielsweise Fördervereine, die Eltern ohne großes Aufsehen finanziell unter die Arme greifen können. Bei Reisen nach Berlin ab der Klassenstufe Neun gibt es einen Fahrtkostenzuschuss vom Bundesrat. Voraussetzung dafür: Die Klasse muss an einer Informationsveranstaltung beim Bundesrat und an mindestens einer weiteren staatspolitischen Informationsveranstaltung in Berlin teilnehmen. Darüber hinaus rät die ARAG, sich ruhig auch an örtliche Unternehmen als Sponsoren für die Klassenfahrt zu wenden. Vielleicht lohnt sich ja auch ein Blick auf die Internetseiten des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen , um Beihilfen zu beantragen.

Werbung

Quelle: DAWR/ARAG/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#586

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d586
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!