Was bedeutet der Grünpfeil an einer Ampel?
Der Grünpfeil gestattet einen Autofahrer nach rechts abzubiegen, obwohl die Ampel auf Rot steht. Geregelt ist dies in § 37 Abs. 2 Nr. 1 Sätze 8 bis 10 StVO. Der Autofahrer darf danach bei einem Grünpfeil nicht in einem Zug durchfahren. Vielmehr muss er zunächst an der Haltelinie anhalten. Eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, muss ausgeschlossen sein. Gegebenenfalls muss sich der Autofahrer herantasten. Stets sollte er vorsichtig und langsam nach rechts abbiegen, da weiterhin die Vorfahrt des Querverkehrs beachtet werden muss. Zudem ist nur das Abbiegen von der rechten Fahrspur aus erlaubt.
Den Grünpfeil gibt es darüber hinaus in elektronischer Form. Zeigt ein einfeldiger Signalgeber den Grünpfeil an, so ist die Fahrt nach rechts freigegeben (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 12 StVO).
Wer die Regeln des Grünpfeils nicht beachtet, muss je nach Verstoß mit einer Geldbuße von bis zu 180 Euro bzw. einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Besteht eine Pflicht zum Rechtsabbiegen am Grünpfeil?
Eine Pflicht zum Rechtsabbiegen am Grünpfeil besteht nicht. Es ist lediglich erlaubt. Es ist daher unzulässig einen Verkehrsteilnehmer durch Hupen oder sonstigen Zeichen zum Rechtsabbiegen zu nötigen.
Bedeuten Grünpfeil und grüner Pfeil das gleiche?
Der Grünpfeil ist zu unterscheiden vom grünen Pfeil. Zeigt eine Ampel einen grünen Pfeil an, so bedeutet dies, dass in Richtung des Pfeils der Verkehr freigegeben ist (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO). Ein Anhalten an der Haltelinie ist in diesem Fall nicht erforderlich. Es muss zudem nicht auf die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer geachtet werden.