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Mietrecht | 16.11.2015

Was ist eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung?

Wer auf Wohnungssuche ist, muss in der Regel nicht nur eine Schufa-Auskunft und einen Gehaltsnachweis vorlegen, sondern auch eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Doch um was handelt es sich dabei?

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Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Durch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung versichert der Vermieter dem potentiellen neuen Vermieter, dass der Mieter über keine Schulden aus dem Mietverhältnis verfügt. Somit soll die Zahlungszuverlässigkeit des Mieters gewährleistet werden. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung enthält in der Regel neben der Angabe zu den eventuellen Mietschulden Informationen zu dem Vermieter, dem Mieter sowie dem Mietgegenstand. Soweit der Mietvertrag keine anderslautenden Regelungen enthält, besteht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs für den Mieter kein Anspruch auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.09.2009, Az. VIII ZR 238/08). Der Mieter kann seine Zuverlässigkeit hinsichtlich seiner Mietzahlungen aber durch eine entsprechende Quittung nachweisen. Eine solche muss der Vermieter auf Verlangen des Mieters gemäß § 368 BGB ausstellen.

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