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Namensrecht und Parteienrecht | 31.08.2016

Streit um irreführende Wahlwerbung

Einstweilige Verfügung: Höcker Rechtsanwälte stoppen für AfD Wahlwerbeseite alternativ-fuer.de der Grünen in Mecklenburg-Vorpommern

Grünen-Webseite www.alternativ-fuer.de weiterhin im Netz

Nach Ansicht der Kanzlei Höcker haben Bündnis 90/Die Grünen MV in Mecklenburg-Vorpommern in der heißen Endphase des Landtagswahlkampfes zu rechtswidrigen Mitteln gegriffen. Die Grüne Website-Adresse www.alternativ-fuer.de soll nach dem Willen der AfD aus dem Netz genommen werden.

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Die Website der Grünen, www.alternativ-fuer.de, die auch unter der Adresse www.afd-stoppen.de erreichbar ist, soll nach dem Willen der Grünen über die Ziele und Motivationen der Rechtspopulisten aufklären. „Wir wollen den Menschen, die zu Recht von der Politik im Land enttäuscht sind, zeigen, wofür diese Partei steht. Wir denken uns da nichts aus, sondern geben Positionen wieder. So wollen wir den Schleier der Fehlinformationen etwas lüften“, sagt Claudia Müller, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen MV.

Farbliche Gestaltung wie AfD

Die Internetdomain sieht in der farblichen Gestaltung dem offiziellen Internetauftritt der Alternative für Deutschland unter der Domain alternativefuer.de nach Ansicht der Kanzlei Höcker „zum Verwechseln ähnlich“. Das verletze das Namensrecht der AfD und verstoße gegen § 4 Parteiengesetz, so die Kanzlei.

Die Rechtsanwälte Höcker haben daher „Die Grünen“ im Namen der AfD zunächst abgemahnt und diese darauf hingewiesen, dass und warum die Verwendung der Domain rechtswidrig ist: Bereits die Ähnlichkeit des Domainnamens mit dem offiziellen Auftritt der AfD führe nach Ansicht der Kanzlei zu einer Verletzung des Namensrechts der AfD. Hinzu trete die täuschende Gestaltung des Webseiteninhalts, die aufgrund der Farbgebung beim Leser den Irrtum erregen kann, er befinde sich auf einem offiziellen Auftritt der AfD.

Grüne verwenden Webseite weiter

Da die Grünen aber nicht davon absahen, die Domain zu verwenden und die Abmahnung zurückgewiesen haben, erwirkten die Rechtsanwälte Höcker vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung. Die Domain alternativ-fuer.de darf danach für politische Zwecke nicht benutzt werden (Beschluss vom 29.08.2016, Az. 31 O 281/16, n.rkr.).

„Parteien dürfen die Wähler nicht über die Herkunft einer Wahlwerbung täuschen. Das gilt auch für die Grünen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke, Anwalt in der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte. Die Grünen meinen hingegen, dass die AfD ein Problem mit dem Grundgesetz habe: „Wenn ein Höcke pöbelt und beleidigt, beruft er sich stets fälschlicherweise auf die Meinungsfreiheit. Wenn wir Informationen, Wahrheiten über die AfD verbreiten, sollen wir ruhig gestellt werden. Die AfD offenbart hier ihre Unkenntnis in Bezug auf das Grundgesetz.“, so Müller weiter.

Aktuell – zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Textes am 31.08.2016 um 15.12 Uhr – ist die Seite www.alternativ-fuer.de trotz einstweiliger Verfügung noch online.

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Quelle: DAWR/pt
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