wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Datenschutzrecht und IT-Recht | 29.06.2015

Facebook

Facebook zur Herausgabe von Nutzerdaten verurteilt

Ermittlungen nach Racheporno: Facebook muss Nutzerdaten herausgeben

Facebook sammelt eifrig Nutzerdaten. Über den Umfang der Speicherungen und was danach mit den Daten geschieht, bleibt Facebook aber lieber im Ungefähren. Jetzt hat ein Bezirksgericht in Amsterdam Facebook in einem Rachepornoverfahren zur Herausgabe von Nutzerdaten verurteilt.

Werbung

Laut Presseberichten wurde Facebook von einem niederländischen Gericht zur Herausgabe sämtlicher Daten eines Nutzers verurteilt. Dieser stand im Verdacht, im Internet – zunächst auf seinem Facebook-Profil und später auf anderen Webseiten – einen „Racheporno“ veröffentlicht zu haben, auf dem seine damalige Freundin beim Geschlechtsverkehr zu sehen ist. Rachepornos dienen üblicherweise als Revanche eines Partners nach einem Beziehungs-Aus.

Facebook muss Kundenname, E-Mail und IP-Adresse herausgeben

Das Gericht verurteilte Facebook, Namen des Kunden, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und alle relevanten Daten über das auf dem Facebook-Profil hochgeladene Video herauszugeben.

Für den Fall, dass Facebook die Daten nicht fristgerecht herausgibt, soll ein externer Ermittler eingesetzt werden, um die Daten auf den Konzern-Servern ausfindig zu machen.

Facebook erklärte nach dem Urteil, dass es für solche Inhalte, wie sie Gegenstand des Prozesses waren, keinen Platz auf Facebook gebe und das betreffende Konto bereits vollständig gelöscht worden sei, bevor die Bitte um Nutzerdaten Facebook erreichte. Deshalb seien bereits alle diesbezüglichen Daten von den Facebook-Servern gelöscht.

Hat Facebook die Daten bereits gelöscht?

Den Einwand, dass gar keine Nutzerdaten zu dem Konto mehr vorliegen, hatte Facebook bereits im Gerichtsverfahren geäußert. Der Anwalt der Klägerin bezweifelt diese Behauptung jedoch: „Facebook speichert alles, auch Freundschaftsanfragen mit genauen Datums- und Zeitangaben.“

Dass Facebook wirklich alle Nutzerdaten löscht, wird von vielen Kritikern bezweifelt. Sie gehen davon aus, dass Facebook Daten auch nach Aufforderung zur Löschung weiterhin speichert.

Werbung

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#825

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d825
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!