Mieter beschweren sich über Gestank des Katzenurins im Treppenhaus
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Vermieter den Mietern beim Einzug im Jahr 2011 erlaubt, in der Wohnung im dritten Stock eine Katze zu halten. Da mittlerweile aber viel mehr Tiere in der Wohnung gehalten wurden, beschwerten sich nach Angaben des Eigentümers die anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses über den Gestank des Katzenurins im Treppenhaus.
Auch Haltung von „nur“ sieben Katzen stellt Pflichtverletzung der Mieter dar
Die Mieter bestritten vor Gericht, dass es wegen der Katzen stinke. Außerdem seien es nur sieben erwachsene Tiere, die anderen elf Katzen seien erst wenige Wochen alt. Das Gericht sah dies anders. Es komme letztlich nicht auf die tatsächliche Geruchsbelästigung an. Selbst nur sieben erwachsene Katzen seinen eine Pflichtverletzung der Mieter, die der Vermieter nicht hinnehmen müsse.