wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 24.11.2015

Geruchsbelästigung

Haltung von 18 Katzen in der Mietwohnung berechtigt Vermieter zur Kündigung

Vermieter erlaubte beim Einzug lediglich Haltung von einer Katze

18 Katzen in einer 100-Quadratmeter-Mietwohnung sind

zu viel und rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg und gab damit einem Vermieter Recht. Nachdem die Berufung der Mieter keinen Erfolg hatte, ist das Urteil rechtskräftig.

Mieter beschweren sich über Gestank des Katzenurins im Treppenhaus

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Vermieter den Mietern beim Einzug im Jahr 2011 erlaubt, in der Wohnung im dritten Stock eine Katze zu halten. Da mittlerweile aber viel mehr Tiere in der Wohnung gehalten wurden, beschwerten sich nach Angaben des Eigentümers die anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses über den Gestank des Katzenurins im Treppenhaus.

Auch Haltung von „nur“ sieben Katzen stellt Pflichtverletzung der Mieter dar

Die Mieter bestritten vor Gericht, dass es wegen der Katzen stinke. Außerdem seien es nur sieben erwachsene Tiere, die anderen elf Katzen seien erst wenige Wochen alt. Das Gericht sah dies anders. Es komme letztlich nicht auf die tatsächliche Geruchsbelästigung an. Selbst nur sieben erwachsene Katzen seinen eine Pflichtverletzung der Mieter, die der Vermieter nicht hinnehmen müsse.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#1514

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d1514
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!