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Vorsorgerecht | 31.08.2016

Patienten­verfügung

Nach BGH-Urteil zur Patienten­verfügung: Hundert­tausende Patienten­verfügungen müssen überprüft werden

Verunsicherung der Verbraucher beim Thema „Patienten­verfügung“ ist noch immer groß

Fraglos stehen Selbst­bestimmung und Vorsorge ganz oben auf der Werteskala der Menschen. Aber nur ca. 15 % der Bevölkerung sorgen für die Situation vor, in der sie nicht mehr über sich selbst bestimmen können.

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Trotz gesetzlicher Verankerung der Patientenverfügung bleibt die erhoffte Resonanz aus

Die Ursachen für die Zurück­haltung, sich ernsthaft mit der persönlichen Patienten­verfügung zu beschäftigen, sind vielfältig: Man setzt darauf, dass man gar nicht erst in die Situation kommt, weicht vor dem Thema aus, schiebt die Erledigung lieber vor sich her. Jedenfalls findet die Absicht der Politik, mit der gesetzlichen Verankerung der Patienten­verfügung am 1.9.2009 die Vorsorge zu stärken, selbst im siebten Jahr noch nicht die erhoffte Resonanz.

Zahlreiche Vordrucke werden von Gerichten nicht anerkannt

Die jüngste Verunsicherung ergibt sich daraus, dass zahlreiche gebräuchliche Vordrucke von Gerichten nicht anerkannt werden. Denn der Bundes­gerichts­hof (BGH) hat in einem am 9.8.2016 veröffentlichten Fall entschieden, dass eine pauschale Formulierung, auf lebens­verlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, unwirksam ist. „Laut BGH müssen Patienten­verfügungen und Vorsorge­vollmachten ganz konkret formuliert sein und dürfen sich nicht auf allgemein formulierte Erklärungen beschränken,“ erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Eckes aus Berlin. Die Folgen der BGH-Entscheidung für Patientenverfügungen beschreibt Rechtsanwalt Eckes ausführlich in seinem hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) erschienen Fachbeitrag.

Hunderttausende Patientenverfügungen müssen überprüft werden

„Das BGH-Urteil bedeutet, dass hundert­tausende Patienten­verfügungen überprüft werden müssen - am besten unter Hin­zuziehung eines Spezialisten“, rät auch Rechtsanwalt Dr. Christian Probst. Probst warnt, dass viele Menschen ungeeignete Vordrucke verwenden, nur weil sie das Thema schnell vom Tisch haben wollen.

Anwaltsliste zum Thema Patientenverfügung

Aber wo findet man eigentlich einen Rechtsanwalt, der bei der Ausarbeitung einer Patientenverfügung behilflich ist? Wir haben Ihnen hier im Deutschen Anwalts­register (DAWR) eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, die sich mit dem Thema „Patientenverfügung“ befassen und die Sie gern kontaktieren können.

Siehe auch:

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Quelle: PatientenverfügungPlus/DAWR/pt
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