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Schadensersatzrecht | 26.11.2015

VW-Abgas-Affäre

Rechtsanwalt Ingo Kauder beantwortet wichtige Fragen rund um den VW-Abgasskandal

Was geschädigte Autokäufer wissen sollten

Viele Käufer von Neuwagen aus dem VW Konzern, (VW, Audi, Skoda, Seat) sind verunsichert. In der Presse finden sich verschiedenste, oft auch widersprechende, Empfehlungen, was VW Käufer im Zuge des Abgas Skandals oder Dieselgates zu beachten haben. Auch wir hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) haben bereits umfangreich zum VW-Abgasskandal informiert. Der Bochumer Rechtsanwalt Ingo Kauder beantwortet im Interview wichtige Fragen, die momentan jedem VW Käufer auf der Seele brennen.

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Frage: Herr Kauder, VW Käufer sind verunsichert, in der Presse und auf einigen Webseiten finden sich Aussagen, als Käufer könne man sein Auto zum Kaufpreis an VW zurückgeben?

Rechtsanwalt Ingo Kauder: Der VW Abgas Skandal stellt ein Unikum dar. In der deutschen Geschichten hat es noch keine Manipulationsvorwürfe in dieser Größenordnung gegeben. Dies stellt auch Juristen vor neue Herausforderungen. Ich gehe im konkreten Fall nicht davon aus, dass VW Käufer Ihren Wagen zum Kaufpreis zurückgeben können. In ähnlich gelagerten Fällen, die wir mit der Kanzlei Tings & Kauder für Kfz Käufer erfolgreich geführt haben, wurde eine sog. Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen. Diese Nutzungsentschädigung liegt dabei aber deutlich unter dem Wertverlust des Fahrzeugs und ist somit für den Käufer meist sehr attraktiv.

Frage: In der Presse liest man vermehrt, VW Käufer sollten abwarten, was der VW Konzern bzw. der Händler, der das Fahrzeug verkauft hat, anbietet. Oft liest man in diesem Zusammenhang, dass Käufer nicht mehr auf Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache bestehen kann, wenn der Händler die Reparatur bereits angeboten hat. Was hat es damit auf sich?

Rechtsanwalt Ingo Kauder: Bei den Themen Mängelhaftung und Rechte des Käufers wird momentan viel in einen Topf geworfen. Dies macht es für die VW Kunden nicht einfach sich zu informieren. Grundsätzlich haftet der Verkäufer für Sachmängel gegenüber einem Verbraucher für zwei Jahre. Bei einem Neuwagenkauf beginnt diese Frist ab der Übergabe des Fahrzeugs, nicht ab Bestellung zu laufen.

Bei Sachmängeln hat aber grundsätzlich der Kunde ein Wahlrecht. Der Kunde entscheidet, ob er eine Reparatur (Nacherfüllung durch Nachbesserung) oder den Austausch gegen ein neues Auto (Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache) möchte.

Hierbei gibt es aber Grenzen: Die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache muss dem Verkäufer zumutbar sein, d.h. der Mangel muss in Relation zu den Kosten des Neuwagens und den Auswirkungen gesehen werden. Im vorliegenden Fall rund um den VW Abgas Skandal wird man die Entwicklung genau beobachten und juristisch bewerten müssen: Wenn der Mangel durch ein Update der Motor – Software behoben werden kann, ist es fraglich ob die Forderung einer Neulieferung noch statthaft ist.

Dabei kommt es natürlich auch auf die Auswirkungen des Software Updates an. Verschiedene Kfz Experten gehen davon aus, dass der Verbrauch der Fahrzeuge durch die neue Software deutlich ansteigen könnte.

Für alle Betroffenen sammeln wir auf unserer Webseite aktuelle Informationen zum VW Abgas Skandal. Sollten sich neue Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf den Verbrauch der betroffenen Dieselfahrzeuge ergeben, werden wir hier natürlich darüber berichten.

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Frage: Momentan kann ich als Verbraucher nicht absehen, welche Konsequenzen der Abgas Skandal haben wird. Muss ich mit einem Fahrzeug, das höhere Abgaswerte aufweist, vielleicht zukünftig deutlich mehr verbraucht und mit Auswirkungen auf Steuern und Abgaben, die ich als Nutzer gar nicht absehen kann, ewig auf den VW Konzern warten? In der Presse liest man teilweise von Ende 2016, bis alle VW Neuwagenkäufer in die Werkstatt können.Herr Kauder, ganz konkret: Wie lange muss ich als VW Käufer mit einem Fahrzeug fahren, dessen Motorsteuerung anscheinend manipuliert ist?

Rechtsanwalt Ingo Kauder: So wie ich es der Presse entnehmen konnte, bietet der VW Konzern betroffenen Neuwagenkäufern eine Reparatur an. Also Nacherfüllung durch Nachbesserung. Hierbei ist die Frage, was dem Käufer zumutbar ist. Normalerweise geht die Rechtsprechung von einer Frist von zwei bis vier Wochen aus. Im Fall des Abgas Skandals sind augenscheinlich Millionen Fahrzeuge betroffen, da wird diese Frist nicht zu machen sein bzw. ist seit bekannt werden des Abgas Skandal schon deutlich überschritten.

Hier wird es wahrscheinlich zu Einzelfallentscheidungen der Gerichte kommen. Interessant ist hier der Blick über den Tellerrand: Im letzten Jahr kam es zu Rückforderungen im Bereich der Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge. Hier wurden die Fristen von den Gerichten sehr restriktiv ausgelegt, da die damals betroffenen Banken mit entsprechenden Konsequenzen rechnen mussten.

Überträgt man diese Auffassung auf den VW Skandal, musste der Volkswagen Konzern mit einer entsprechenden Masse an Fahrzeugen rechnen, die Nachgebessert werden müssen. Immerhin handelte es sich um willentliche Manipulationen im Hause VW. Dies wird sicher Einfluss auf die Frage haben, welche Frist dem Hersteller für etwaige Nachbesserungen zugestanden werden kann.

Käufer von VW Fahrzeugen, bei denen der Fristablauf der Gewährleistungsfrist droht. Also Nutzer die Ihre Fahrzeuge vor knapp zwei Jahren gekauft haben, sollten überlegen kurzfristig rechtliche Schritte einzuleiten, damit Ihre Ansprüche zu verjähren.

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Frage: Klage ist ein gutes Stichwort: Was raten Sie Betroffenen ganz konkret?

Rechtsanwalt Ingo Kauder: Aus meiner Sicht sollte sich jeder Betroffene juristisch beraten lassen. So kann sichergestellt werden, dass keine Fristen verstreichen oder versäumt werden. Allerdings sollten Käufer von VW Fahrzeugen keine übereilten Schritte in die Wege leiten. Wie so oft gilt auch hier: Es gibt viele schwarze Schafe, die auf Kosten der Mandanten gerichtliche Verfahren einleiten, um die daraus resultieren Rechtsanwaltsgebühren in die eigene Tasche stecken zu wollen und zwar unabhängig von der Frage, ob eine solche Klage tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben kann.

Ich erinnere hier nur an die bekannte Anwaltskanzlei, die seinerzeit in den Telekom – Verfahren an einem Tag mehr knapp 10.000 Klagen in Frankfurt eingereicht hat von denen nur ein Bruchteil erfolgreich gewesen ist. Wer hier tatsächlich gewonnen hat, dürfte auf der Hand liegen. Deshalb gilt: jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden, bevor weitere Schritte in Erwägung gezogen werden.

ZUR PERSON: Rechtsanwalt Ingo Kauder arbeitet seit 2003 als Rechtsanwalt. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht. Auf seiner Kanzleiwebseite hat er umfangreiche Informationen zur VW-Abgas-Affäre zusammengestellt: http://www.recht-bochum.de/vw-ea189-abgaswerte-zu-hoch/

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