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Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Presserecht | 03.07.2014

Rechtsstreit mit Kachelmann: Alice Schwarzer will in Sachen Emma-Glosse Revision beim Bundesgerichtshof erzwingen

„Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer lässt die Prozess-Niederlage gegen Jörg Kachelmann nicht auf sich sitzen und will eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision einbringen.

Die „Emma“-Verlegerin Alice Schwarzer nimmt die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln vom 27. Mai 2014 in Sachen Kachelmann nicht hin. Sie hat heute nach eigenen Angaben Beschwerde erhoben gegen die Nichtzulassung der Revision zur Verteidigung der Emma-Veröffentlichung vom Dezember 2011 in der Ausgabe 1/2012. Ziel sei ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof.

Denn in diesem Fall gehe es nicht, wie fälschlicherweise im Urteil unterstellt, um die Frage, ob Kachelmann zu recht oder zu unrecht freigesprochen wurde. Es gehe in dem inkriminierten Text um Sprachkritik und um Meinungsfreiheit, teilt Emma in einer Pressemitteilung mit.

Nach Auffassung von Schwarzer sei der Text eben kein Kommentar zur Frage von Schuld oder Unschuld des 2010 der Vergewaltigung angeklagten und 2011 freigesprochenen Jörg Kachelmann. Es handele sich bei dem Text um eine Sprachglosse, die sich ironisch auf das jeweils zu Jahresanfang von der „Gesellschaft für deutsche Sprache“ verkündete „Unwort des Jahres“ beziehe und im Voraus selber zwei „Unworte des Jahres“ vorschlage: nämlich die „Unschuldsvermutung“ und den „einvernehmlichen Sex“.

Diese Formulierungen bedienten, wie alle „Unwörter des Jahres“, de facto auch Vorurteile und Klischees, die die objektive Klärung der wahren Sachverhalte erschweren bzw. überschatten können. Und genau darum gehe es laut Schwarzer in dieser Sprachglosse: Diese Klischees bewusst zu machen.

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