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Verwaltungsrecht | 02.12.2016

Aldi Nord

Streit um die Macht bei Aldi Nord: Anwalt Andreas Urban zuversichtlich

Verwaltungs­gericht Schleswig erklärte Satzungs­änderung für nichtig

Wenn im Frühjahr die nächste Runde im Gerichts­streit um die Macht bei Aldi Nord zwischen Gründer­sohn Theo Albrecht junior und seiner Schwägerin Babette, Witwe seines Bruders Berthold, ansteht, rechnet deren Anwalt Andreas Urban mit einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, das seiner Mandantin Recht gegeben hat.

Im Gespräch mit dem Wirtschafts­magazin BILANZ, das am Freitag der Tages­zeitung DIE WELT beiliegt, wies er daraufhin, dass es in Deutschland fast unmöglich sei, eine einmal verabschiedete Satzung einer Stiftung zu verändern.

Satzungsänderung der Jakobus Stiftung

Im November hatte ein Bericht der Bild am Sonntag aus einem Brief der Witwe Babette Albrecht zitiert, in dem sie ihren Gatten als alkohol­krank und nicht geschäfts­fähig bezeichnete. Dabei ging es ihr um die Frage, ob die Satzungs­änderung der Jakobus Stiftung, eine der drei Stiftungen, die Aldi Nord kontrollieren, rechtens sei. Darin hatte ihr Gatte Berthold auf Betreiben seines Bruders Theo für sich und seine Nachkommen auf das Recht verzichtet, diese Stiftung zu beherrschen.

Verwaltungsgericht Schleswig erklärte Satzungsänderung für nichtig

Das Verwaltungs­gericht Schleswig hatte im Juni geurteilt, dass diese Satzungs­änderung nichtig sei. Anwalt Urban rechnet mit einer neuen Runde der Auseinander­setzung vor dem OVG Schleswig. Mit einer friedlichen Einigung rechnet er nicht. „Ich habe den Eindruck, dass die Fronten auf der Gegenseite sehr verhärtet sind“, sagt er BILANZ.

Quelle: BILANZ/DAWR/ab
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