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Kaufrecht und Vertragsrecht | 20.03.2016

VW-Abgas-Affäre

VW-Abgas­skandal: Gericht verurteilt VW-Händler - Händler muss für Mängel einstehen und Schaden­ersatz leisten

Autohändler haftet für manipulierte Software

Das Bezirks­gericht Graz-Ost (Österreich) hat fest­gestellt, dass ein Händler für die Manipulation durch VW im Abgas­skandal einstehen muss und er die Verantwortung nicht auf den Hersteller abschieben kann. Mit der installierten Software seien Abgaswerte manipuliert worden und dafür bestünde „Gewährleistungs­pflicht“. VW müsse Schaden­ersatz leisten. Das berichtet die Kronen­zeitung.

Das Gericht hat fest­gestellt, dass im Fahrzeug - in diesem Fall ein Skoda Octavia 2,0 Liter - ein Motor verbaut ist, bei dem eine illegale Software eingebaut wurde, der die Stickoxid- Werte bei Tests auf dem Prüfstand drückt.

Die Folge soll laut der Rechts­anwalts­kanzlei Christandl & Partner, die das Klage­verfahren führt, sein, dass Ansprüche auf Schadens­ersatz in Österreich eingeklagt werden können. Das Ziel des Verfahrens sei es, dass dem Kläger die entstandenen Schäden ersetzt werden.

Auswirkungen des österreichischen Verfahrens in Deutschland?

Das Verfahren in Österreich hat für Deutschland keine direkten Auswirkungen. Allerdings ist zu beachten: „Das öster­reichische Kaufrecht entspricht demjenigen in Deutschland“, sagt Rechtsanwalt Ralph Sauer, der in Deutschland geschädigte Autokäufer vertritt (vgl. Anwaltsliste zum VW-Abgasskandal).

Das Gericht in Österreich habe fest­gestellt, dass ein schwer­wiegender Mangel vorliegt, der die Gewährleistungs­pflichten des Händlers auslöst. Dies müsse auch in Deutschland gelten. Auch deutsche Gerichte werden nach Ansicht von Sauer deshalb nicht umhinkommen, einen schwerwiegenden Mangel anzunehmen und den Geschädigten Recht zu geben.

Landgericht Bochum wies Klage eines Autokäufers ab

@ART2200:anwaltsregister[Erst vor wenigen Tagen hat das Landgericht Bochum im bundesweit ersten Prozess dieser Art die Klage eines VW-Fahrers zurückgewiesen]@. Dieser darf wegen der Abgas-Manipulationen sein Auto nicht an den Händler zurück­gegeben. Der Mangel sei nur gering und vergleichsweise günstig zu beheben, argumentierten die Richter.

Quelle: Kronenzeitung/RA Sauer/DAWR/pt
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