Das Gericht hat festgestellt, dass im Fahrzeug - in diesem Fall ein Skoda Octavia 2,0 Liter - ein Motor verbaut ist, bei dem eine illegale Software eingebaut wurde, der die Stickoxid- Werte bei Tests auf dem Prüfstand drückt.
Die Folge soll laut der Rechtsanwaltskanzlei Christandl & Partner, die das Klageverfahren führt, sein, dass Ansprüche auf Schadensersatz in Österreich eingeklagt werden können. Das Ziel des Verfahrens sei es, dass dem Kläger die entstandenen Schäden ersetzt werden.
Auswirkungen des österreichischen Verfahrens in Deutschland?
Das Verfahren in Österreich hat für Deutschland keine direkten Auswirkungen. Allerdings ist zu beachten: „Das österreichische Kaufrecht entspricht demjenigen in Deutschland“, sagt Rechtsanwalt Ralph Sauer, der in Deutschland geschädigte Autokäufer vertritt (vgl. Anwaltsliste zum VW-Abgasskandal).
Das Gericht in Österreich habe festgestellt, dass ein schwerwiegender Mangel vorliegt, der die Gewährleistungspflichten des Händlers auslöst. Dies müsse auch in Deutschland gelten. Auch deutsche Gerichte werden nach Ansicht von Sauer deshalb nicht umhinkommen, einen schwerwiegenden Mangel anzunehmen und den Geschädigten Recht zu geben.
Landgericht Bochum wies Klage eines Autokäufers ab
@ART2200:anwaltsregister[Erst vor wenigen Tagen hat das Landgericht Bochum im bundesweit ersten Prozess dieser Art die Klage eines VW-Fahrers zurückgewiesen]@. Dieser darf wegen der Abgas-Manipulationen sein Auto nicht an den Händler zurückgegeben. Der Mangel sei nur gering und vergleichsweise günstig zu beheben, argumentierten die Richter.