wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verkehrsrecht | 29.01.2015

53. Verkehrsgerichtstag in Goslar

Verkehrsgerichtstag diskutiert Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken und Promillegrenze für Radfahrer

Vom 28. bis 30. Januar 2015 findet in Goslar der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Rund 1.900 Verkehrsexperten nehmen daran teil. In insgesamt acht Arbeitskreisen werden unterschiedliche Aspekte des Verkehrsrechts behandelt.

Werbung

Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag stehen die Fragen zweier Arbeitskreise im Zentrum des Interesses. So beschäftigt sich der Arbeitskreis V mit der Frage der Ablenkung von Verkehrsteilnehmern durch moderne Kommunikationstechniken und der Arbeitskreis III mit der Frage, ob neue Promillegrenzen für Radfahrer eingeführt werden sollten.

Neue Promillegrenzen für Radfahrer?

Für Fahrradfahrer liegt die Grenze der strafbewehrten, so genannten absoluten Fahruntüchtigkeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.05.2008, Az. BVerwG 3 C 32.07). Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat sprach sich erst kürzlich für eine Reduzierung der Promillegrenze auf 1,0 aus. Eine Bestrafung von Radfahrern unterhalb einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille verlange nach Ansicht des Arbeitskreises den Nachweis alkoholbedingten Fehlverhaltens, der in der Praxis auch für Radfahrer nicht immer leicht zu führen ist. Im Unterschied zu Kraftfahrern existiert für Radfahrer bislang kein bußgeldbewehrter Gefahrengrenzwert, wie er in § 24a Straßenverkehrsgesetz vorhanden ist.

Derzeit verfügbare rechtsmedizinische Untersuchungen zu den Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit von Fahrradfahrern stammten aus den frühen 80er Jahren. Vor diesem Hintergrund wurden aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen mit der Frage durchgeführt, ob bei dem immer dichter werdenden Straßenverkehr die Grenze von 1,6 Promille, die erst nach sehr erheblichem Alkoholkonsum erreicht wird, noch sinnvoll ist.

Der Arbeitskreis fragt sich, ab welcher Promillezahl betrunkene Fahrradfahrer ein Sicherheitsrisiko sind? In welchem Umfang gefährden alkoholisierte Fahrradfahrer nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer? Sollten neue Promillegrenzen eingeführt werden?

Werbung

Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken

Die Entwicklung moderner Kommunikationstechniken befindet sich noch immer auf der Überholspur. Weitreichende Nutzungsmöglichkeiten von Navigationsgeräten und Smartphones locken und verlocken auch den Verkehrsteilnehmer. Die Ortsunabhängigkeit von Mobilfunknetzen sowie des Internets ermöglichen neben dem Telefonieren einen flexiblen Zugriff auf Webinhalte, E-Mails oder etwa soziale Netzwerke – immer und überall. Apps bieten dem Fahrzeugführer aktuelle Informationen über Staus, Blitzer oder Unfälle.

Das Gefährdungspotenzial wird von dem Kraftfahrer, der die Anwendungsvielfalt während der Fahrt nutzt, ausgeblendet. In der Annahme, die Verkehrssituation im Griff zu haben und bei dem verbotenen Smartphonegebrauch zudem lediglich einem geringen Entdeckungsrisiko ausgesetzt zu sein, lenkt er die Aufmerksamkeit weg von der Straße hin zum Gerät – bis zum Unfall.

Während man in den USA jährlich über 3.000 Unfalltote durch „Ablenkung mittels Smartphonenutzung“ beklagt, liegen valide Unfallzahlen im Zusammenhang mit der Nutzung moderner Kommunikationstechniken für Deutschland noch nicht vor.

Der Arbeitskreis stellt die Frage, welche vorbeugenden Maßnahmen sind Erfolg Versprechend, um dem Ablenkungsanreiz entgegenzusteuern? Er will dabei juristische und psychologische Aspekte der Thematik ausleuchten und Lösungsansätze erörtern.

Siehe auch auf refrago.de:

Werbung

Quelle: DAWR/Stadt Goslar/Verkehrsgerichtstag/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#464

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d464
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!