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Verkehrsrecht | 27.01.2015

Trunkenkeit im Verkehr

Verkehrssicherheitsrat fordert 1,0-Promille-Grenze für Radfahrer

Regelungslücke bei alkoholisierten Radfahrern schließen

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sorgt sich um die Sicherheit zahlreicher Fahrradfahrer, die trotz erheblichen Alkoholkonsums am Straßenverkehr teilnehmen.

„Das hohe Unfallrisiko wird unterschätzt, sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern stellen auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Deshalb empfiehlt der DVR dem Gesetzgeber, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für Fahrradfahrer einzuführen, die eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr aufweisen. Erwiesenermaßen träten ab einem Wert von mehr als 1,0 Promille grundsätzlich Ausfallerscheinungen auf.

Aktuell gilt für Radfahrer eine 1,5 Promille-Grenze

Die derzeitige Rechtslage lasse es aber zu, dass Fahrradfahrer bis zu einer BAK von 1,5 Promille (zuzüglich 0,1 Promille Sicherheitszuschlag) Alkohol trinken und trotzdem Fahrrad fahren dürfen – es sei denn, es sind deutliche Anzeichen für die Fahrunsicherheit beweisbar. Der DVR fordert den Gesetzgeber auf, diese „Regelungslücke“ zu schließen und zum Schutz der Verkehrsteilnehmer – analog der 0,5-Promillegrenze des Paragrafen 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei Kraftfahrzeugführern – einen Verkehrsordnungswidrigkeitentatbestand für Fahrradfahrer einzuführen.

Signal für die Verkehrssicherheit

„Damit würde ein deutliches Signal für die Verkehrssicherheit gesetzt. Mehr als 84 Prozent der alkoholisiert an Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligten Radfahrer weisen BAK-Werte von 1,1 bis 3,0 Promille und mehr auf. Bei fast jedem vierten Alkoholunfall war ein Fahrradfahrer der Hauptverursacher“, erläutert Eichendorf.

Radfahrer machen bereits ab 1,0 Promille mehr Fahrfehler

Neueste Ergebnisse einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Düsseldorf zeigten, dass ab mehr als 0,8 Promille die „groben“ Fahrfehler zunehmen. Testpersonen, die unter kontrollierten Bedingungen Alkohol getrunken und anschließend auf dem Fahrrad einen realitätsnahen Parcours zu bewältigen hatten, machten ab etwa 1,0 Promille BAK deutlich mehr Fehler.

Promillegrenze für Radler ist auch Thema auf dem 53. Verkehrsgerichtstag

Auch die Experten des kommenden 53. Verkehrsgerichtstages vom 28. bis 30. Januar 2015 in Goslar beschäftigen sich mit der Frage, ob neue Promillegrenzen für Radfahrer eingeführt werden sollen.

Quelle: dawr/Verkehrssicherheitsrat/pt
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