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Jugendstrafrecht und Strafrecht | 16.04.2015

Schöffe

Voreingenommen gegenüber Ausländern: NPD-Mitglied als Hilfsjugendschöffe entlassen

Ein Hilfsjugendschöffe am Amtsgericht Hannover wurde aufgrund seiner politischen Orientierung (NPD-Mitglied) aus seinem Amt entlassen.

Nachdem der Hilfsschöffe sich gegenüber dem Gericht als NPD-Mitglied zu erkennen gab und sich selbst als voreingenommen in Jugendverfahren gegen ausländische Jugendliche und Heranwachsende oder auch bei Verfahren gegen NPD-Mitglieder bezeichnete, beantragte das Amtsgericht Hannover die Streichung des Hilfsjugendschöffens aus der Schöffenliste.

Ehrenamtliche Richter unterliegen einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue

Das OLG Celle hat diesem Antrag stattgegeben und den Jugendhilfsschöffen seines Amtes enthoben. Es wurde festgestellt, dass Schöffen als ehrenamtliche Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen. Der Schöffe ist Mitglied des Vorstandes der NPD in einem Unterbezirk in Niedersachsen und beabsichtigt nach eigenen Angaben, im Frühjahr 2015 für die Position des Geschäftsführers des niedersächsischen Landesvorstandes zu kandidieren.

OLG Celle stellt Voreingenommenheit fest

Diese Positionen - so das Oberlandesgericht Celle - seien mit der besonderen Pflicht des ehrenamtlichen Richters zur Verfassungstreue nicht mehr zu vereinbaren. Außerdem habe der Schöffe durch seine selbst angegebene Voreingenommenheit in bestimmten Verfahren seine Amtspflichten gröblich verletzt, da es die Grundpflicht - auch eines ehrenamtlichen Richters - sei, unvoreingenommen und unparteilich zu entscheiden.

Quelle: DAWR/AG Hannover/pt
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