Die VW-Abgas-Affäre (alle Texte zu diesem Thema) zieht immer größere Kreise. Nun klagt ein weiterer Aktionär gegen die Volkswagen AG. Für den Düsseldorfer Kläger geht es um rund 22.000 Euro. Der Kläger hatte am 29.06.2015 insgesamt 200 VW-Aktien zu einem Stückpreis von 214 Euro erworben. Der Kurswert betrug insgesamt 42.800 Euro. Am 07.10.2015 hat er die Aktien zu einem Stückpreis von nur noch 104,155 Euro verkauft.
Kurswert hatte sich halbiert
Die Aktie war also nahezu nur noch die Hälfte wert und der Aktionär erlitt einen Erwerbsschaden von 21.969 Euro.
Kursdifferenzschaden wird hilfsweise geltend gemacht
Hilfsweise klagt der Aktionär den so genannten Kursdifferenzschaden ein. Diesen beziffern seine Rechtsanwälte mit rund 56 Euro je Aktie. Es handelt sich hierbei um die Differenz zwischen dem Schlusskurs im Xetra-Handel am Freitag, 18.09.2015, in Höhe von 161,65 Euro und dem Schlusskurs am Dienstag, 22.09.2015, in Höhe von 106 Euro.
Die Klage wurde von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Deutschlandweit haben sich mittlerweile viele Rechtsanwälte in das Thema eingearbeitet und bieten ihre Hilfe an, vgl. Anwaltsliste für VW-geschädigte Autobesitzer oder VW-Aktionäre.
Siehe auch:
- Anwaltsliste zur VW Abgasmanipulation - Anwalt für Klage gegen Volkswagen AG: Welche Rechtsanwälte vertreten geschädigte Autokäufer oder geschädigte VW-Aktionäre?
- Übersicht - Klagen gegen VW wegen Abgasmanipulation: Welche Klagen gegen Volkswagen gibt es in Deutschland?
- VW-Abgasskandal - kostenloser Musterbrief: Ansprüche gegen VW mit einem kostenlosen Musterschreiben geltend machen
- VW-Abgas-Affäre - alle Texte zu diesem Thema