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Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 09.10.2015

Schadenersatzklage

Weitere Klage gegen Volkswagen AG: Düsseldorfer VW-Aktionär verlangt Schadenersatz

22.000 Euro Schaden / Kurswert der VW-Aktie hatte sich fast halbiert

Der VW-Skandal spitzt sich weiter zu. Nun klagt auch ein Düsseldorfer Aktionär auf Schadensersatz und fordert von VW finanzielle Entschädigung für den vom Konzern verschuldeten Kursverlust.

Die VW-Abgas-Affäre (alle Texte zu diesem Thema) zieht immer größere Kreise. Nun klagt ein weiterer Aktionär gegen die Volkswagen AG. Für den Düsseldorfer Kläger geht es um rund 22.000 Euro. Der Kläger hatte am 29.06.2015 insgesamt 200 VW-Aktien zu einem Stückpreis von 214 Euro erworben. Der Kurswert betrug insgesamt 42.800 Euro. Am 07.10.2015 hat er die Aktien zu einem Stückpreis von nur noch 104,155 Euro verkauft.

Kurswert hatte sich halbiert

Die Aktie war also nahezu nur noch die Hälfte wert und der Aktionär erlitt einen Erwerbsschaden von 21.969 Euro.

Kursdifferenzschaden wird hilfsweise geltend gemacht

Hilfsweise klagt der Aktionär den so genannten Kursdifferenzschaden ein. Diesen beziffern seine Rechtsanwälte mit rund 56 Euro je Aktie. Es handelt sich hierbei um die Differenz zwischen dem Schlusskurs im Xetra-Handel am Freitag, 18.09.2015, in Höhe von 161,65 Euro und dem Schlusskurs am Dienstag, 22.09.2015, in Höhe von 106 Euro.

Die Klage wurde von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Deutschlandweit haben sich mittlerweile viele Rechtsanwälte in das Thema eingearbeitet und bieten ihre Hilfe an, vgl. Anwaltsliste für VW-geschädigte Autobesitzer oder VW-Aktionäre.

Siehe auch:

Quelle: mzs Rechtsanwälte/DAWR/pt
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