Das Urteil ist wegweisend für Schadenersatzansprüche bei geschlossenen Fonds, wenn Anleger und Berater im Vorfeld über das Agio verhandelt haben. In Deutschland haben 275.000 Anleger mehr als 30 Mrd. Euro in Schiffe investiert. Unabhängigen Untersuchungen zufolge haben vier von fünf Schiffsfonds Geld vernichtet. Etwa 500 Fonds mussten Insolvenz anmelden.
Kunde wurde nicht ausreichend über Provisionszahlungen aufgeklärt
Im vorliegenden Fall hatte sich der Anleger im Jahr 2004 auf Anraten von Warburg an dem Rohöltanker Margara beteiligt - wie viele andere vermögende Kunden der Bank. Der Kläger hatte zwar das Agio von fünf auf ein Prozent heruntergehandelt. Nach Angaben seines Anwalts hatte er aber keine Kenntnis von den übrigen Provisionszahlungen, die bei der Margara bis zu 18 Prozent betrugen.
Bank bestritt eine falsche Beratung und hielt die Forderungen für verjährt
Schon Ende 2013 hatte das Oberlandesgericht Hamburg geurteilt, Warburg habe eine „ganz erhebliche Provision und damit einen echten, aufklärungspflichtigen Kick-back bezogen“, ohne den Kunden darüber zu informieren. Der BGH lehnte nun eine Beschwerde Warburgs ab (Beschluss XI ZR 542/14). Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig (Az. 302 O 356/12). Die Bank hatte eine Falschberatung bestritten und argumentiert, die Forderung sei verjährt. Laut Gericht begann die Verjährungsfrist aber nicht bei Vertragsunterschrift, sondern erst als der Kläger die wahre Höhe der Provision für die Bank erfahren habe.