Klägerin wollte Mindestlohn und Leistungsbonus
In dem verhandelten Fall erhielt die Frau einen Stundenlohn in Höhe von 8,10 Euro. Daneben zahlte der Arbeitgeber einen freiwilligen Brutto-Leistungsbonus von maximal 1,00 Euro pro Stunde. Von diesem Bonus gab es 0,40 Euro pro Stunde fix. Die Mitarbeiterin war der Meinung, bei der Grundvergütung den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde erhalten zu müssen - der Bonus müsse dann noch auf diese Summe draufgeschlagen werden.
Klage wurde abgewiesen
Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Bonus zähle bei der Berechnung des Mindestlohnes mit. Der Leistungsbonus habe einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung, und es handle sich dabei um einen «Lohn im eigentlichen Sinn». Dieser sei in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen.
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